14-tägiges Rücktrittsrecht durch Wochenende verlängert?

4. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
sh0rty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
14-tägiges Rücktrittsrecht durch Wochenende verlängert?

Guten Tag,

ich stehe grade vor der folgenden dringlichen Situtation:

Am 16.02. habe ich im Internet ein Probe-Abo getestet. 14 Tage waren frei (in der man kündigen konnte) und anschließend rutschte man in einen 24-Monats-Vertrag.

Natürlich habe ich, aus diversen Gründen (u.a. hatte ich keinen Internetzugang), vergessen das Abo zu kündigen und am 02.03. kam dann die Nachricht, das mir 100EUR für das Jahresabo abgebucht werden. Das habe ich aber erst am 03.03. gesehen, als ich wieder ins Internet konnte. Ein Anruf bewirkte leider auch nichts.
Gibts es irgendeine Möglichkeit wie ich noch aus dem Abo rauskomme?

Wie ist es, wenn, wie in meinem Fall, der letzte Tag des Kündigungsrechts auf ein Wochenende fällt? Gilt dann vieleicht erst der nächste Werktag? Wie verhält es sich bei einer Online/Brieflichen Kündigung? Speziell beim Schriftverkehr müsste doch eigentlich der Absendetag gelten oder?

Könnte man damit argumentieren, das ich über keinen Internetanschluss verfügte und deshalb die Kündigung nicht einreichen konnte?

Vielen Dank für jeden Rat!
MfG

-- Editiert von sh0rty am 04.03.2008 11:58:28




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

quote:
Gibts es irgendeine Möglichkeit wie ich noch aus dem Abo rauskomme?


Nein.

quote:
Wie ist es, wenn, wie in meinem Fall, der letzte Tag des Kündigungsrechts auf ein Wochenende fällt?


Spielt keine Rolle.

quote:
Speziell beim Schriftverkehr müsste doch eigentlich der Absendetag gelten oder?


Das ist richtig, aber die Frist ist ja ohnehin abgelaufen.

quote:
Könnte man damit argumentieren, das ich über keinen Internetanschluss verfügte und deshalb die Kündigung nicht einreichen konnte?


Nein, das ist Ihr Problem.



-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
sh0rty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Leider nicht die auf die ich gehofft hab, aber naja.. ich hätte mich auch nicht so dumm anstellen sollen!

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1633x hilfreich)

Was für eine Seite war das denn ?

Eine der bekannten Abzockseiten mit 2 Jahresvertrag und 96 EUR Kosten ?

Gruß

Michael

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#4
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 203x hilfreich)

@ jotrocken

wenn der letzte tag der kündigungsfrist auf einen sonn oder feiertag fällt, gillt m.m.n. der nächste werktag.

bei einer kündigung kommt es auf den eingangstag beim empfänger und nicht auf den absendetag an.

wenn ich also die kündigung am letzten tag der kündigungsfrist zur post gebe, wird sie wohl kaum am gleichen tag beim empfänger eingehen und damit ist die frist leider überschritten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 846x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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