1N Telecom

9. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Emm Zeh Qa Draht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
1N Telecom

Hallo geschätzte Forumsteilnehmer,

In 2023 befand sich in meinem Briefkasten dieses allseits bekannte Werbeschreiben der 1N Telecom, gerichtet an meinen 2020 verstorbenen Vater.
Ich habe dieses Schreiben aus verschieden Gründen nicht aufmerksam genug durchgelesen und in der fälschlichen Annahme es wäre ein Schreiben der Telekom Deutschland GmbH, gerichtet an mich, mit meinem Namen unterschrieben zurück geschickt.
Seither vermutet die 1N Telecom es bestünde ein rechtskräftiger Vertrag zwischen ihr und meinem verstorbenen Vater.
Einer Portierung der Rufnummer hab ich mittlerweile widersprochen. Die 1N Telecom kündigt nun Schadenersatzforderungen an.
Es gibt zu dem Thema zwar schon Urteile (Landgericht Düsseldorf Az: 38 O 192/23), unter anderem wird auch die Schadenersatzforderung untersagt, aber dieses Urteil ist anscheinend noch nicht rechtskräftig.

Was meint ihr, wie verhalte ich mich jetzt am besten ?.
- einfach Aussitzen und im Ernstfall (Inkasso) auf meinen verstorbenen Vater verweisen
- die Kopie der Sterbeurkunde an die 1N Telecom senden und hoffen, dass dann Friede ist
- sonst eine Idee

Problem ist halt immer meine Unterschrift unter dem Anschreiben an meinen Vater

PS:
sämtliche Vertragsdaten bei der Telekom Deutschland GmbH lauten mittlerweile auf meinen Namen
das hat sich halt aus bestimmten Gründen eine Zeit hingezogen

PS PS:
gerade sehe ich, ich hab's vermasselt und ins falsche Forum eingestellt.
Admins: bitte ins Forum Vertragsrecht verschieben

-- Editiert von User am 9. Februar 2024 19:27

-- Editiert von User am 9. Februar 2024 19:36

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Emm Zeh Qa Draht):
- die Kopie der Sterbeurkunde an die 1N Telecom senden und hoffen, dass dann Friede ist

Da man durchaus auch Verträge und Schulden erbt, dürfte die Hoffnung trügerisch sein ...
Aber versuchen kann man es.



Zitat (von Emm Zeh Qa Draht):
Einer Portierung der Rufnummer hab ich mittlerweile widersprochen. Die 1N Telecom kündigt nun Schadenersatzforderungen an.

Hat man den Vertrag auch schon wegen Täuschung angefochten?



Zitat (von Emm Zeh Qa Draht):
Problem ist halt immer meine Unterschrift unter dem Anschreiben an meinen Vater

Und die Unterschrift befindet sich auch auf weiteren Schreiben an die verbrauchertäuschenden Abzocker der 1N Telecom?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Emm Zeh Qa Draht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da man durchaus auch Verträge und Schulden erbt, dürfte die Hoffnung trügerisch sein ...
Aber versuchen kann man es.

Es existiert aber kein Vertrag der von meinem Vater unterschrieben wurde.
Nur das von mir versehentlich unterschriebene Anschreiben an meinen Vater

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man den Vertrag auch schon wegen Täuschung angefochten?

Per Einwurfeinschreiben, angefochten wegen arglistiger Täuschung

Zitat (von Harry van Sell):
Und die Unterschrift befindet sich auch auf weiteren Schreiben an die verbrauchertäuschenden Abzocker der 1N Telecom?

Das Einschreiben ist der einzige Kontakt mit diesen §$%&ern.

2x Hilfreiche Antwort

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