1und1 Leitung freischalten / Vertrag auflösen

16. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
mario21451
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
1und1 Leitung freischalten / Vertrag auflösen

Hallo,
ein hypothetischer Fall:
"Mario" besitzt aktuell einen 1und1 DSL Komplettanschluss und hat diesen gekündigt. Es wurde versucht den Vertrag mit Sonderkündigung nach nichterbrachter Leistung zu beenden, da die Bandbreite um 2/3 gedrosselt wurde um die Leitung zu stabilisieren. Diese Bandbreitenfixierung war notwendig nachdem dem direkten Nachbar ebenfalls eine Leitung bei 1und1 geschaltet wurde, was die vorliegende Infrastruktur nicht hergibt. Dem wurde jedoch nicht entsprochen, da er das letzte Drittel störungsfrei nutzen kann, es wurde aber aktzeptiert, dass der Vertrag fristgerecht gekündigt wurde. Dieser läuft also noch bis Ende Oktober.

Nun wollte Mario den Vertrag auflösen, also komplett! ausbezahlen, damit 1und1 die hierliegende Leitung für andere Anbieter freigibt. Von der Vertragsabteilung wurde Mario allerdings telefoisch mitgeteilt, dass eine vorzeitige Auflösung nicht möglich ist, die Leitung also noch bis Ende Oktober von 1und1 belegt sein wird.

Da Mario mit der aktuell verfügbaren Geschwindigkeit nicht arbeiten kann, ist er nun gezwungen zurück zu seinen Eltern zu ziehen um seinen Job weiter ausüben zu können. Den Umzugsservice von 1und1 kann und möchte Mario allerdings nicht wahrnehmen. Am Wohnsitz seiner Eltern exisitert bereits ein Unitymediaanschluss (über Kabel). Den 1und1 Vertrag möchte er dorthin nicht übernehmen. Dem würde der Hausbesitzer auch nicht zustimmen. Mario wird dort kein Mieter sein, sondern ist nur geduldet.

Nun weiß Mario allerdings, dass wenn er den Vertrag nicht auflöst oder mitnimmt der Nachmieter mit dieser Altlast belastet wird, diesem also kein Anschluss geschaltet werden kann, da die Leitung noch belegt ist. Dies möchte Mario seinem (freundlichen) Vermieter und Nachmieter nicht zumuten. Eine Ummeldebescheinigung kann Mario auch nicht erbringen, da er sich nie umgemeldet hat und durchgehend bei seinen Eltern gemeldet war/ist. Wenn Mario allerdings einfach auszieht, wird in der Wohnung für den Nachmieter die nächsten 8 Monate kein Internet verfügbar sein.

Wie schafft Mario es, dass 1und1 die Leitung bei seiner alten/aktuellen Wohnung für andere freigibt, ohne dass sie ihm woanders geschaltet wird? Es geht Mario bewusst nicht um eine Vermeidung der ausstehenden Kosten. Er hat vor die vertraglich vereinbarten Kosten voll zu tragen, möchte und kann aber die betroffene Leitung am neuen Wohnort nicht geschaltet bekommen.

Ich würde mich über Antworten wirklich sehr freuen, ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dem wurde jedoch nicht entsprochen, da er das letzte Drittel störungsfrei nutzen kann, es wurde aber aktzeptiert, dass der Vertrag fristgerecht gekündigt wurde. <hr size=1 noshade>

Nun, eventuell sollte Mario überlegen die fristlose Kündigung zu widerholen, die Zahlung einzustellen und das ganze notfalls per Gericht durchzusetzen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mario21451
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist der ganz zum Gericht wirklich die einzige Option? Der Restwert beträgt lediglich knapp 200€ und in den AGBs des Anschluss wird lediglich ein "bis zu kbts" Wert genannt und keine Mindestbandbreite garantiert.

Die Zeit in der die Leitung noch blockiert und damit nicht verfügbar ist ist das eigentliche Problem. Sollte Mario in einem Jahr den Rechtsstreit gewinnen ist damit niemandem geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Dabei muss man unterscheiden, ob aktiv klagen (meist unnötig) oder sich beklagen lassen. Kommt dann bei berechtigten Reklamationen dann oft doch nicht.

Sinnvollerweise lässt man sich bei Vertragsschluss einen verbindliche Bandbreitenauskunft geben. Bricht dann die Leistung so drastisch ein - gewonnen! Dann wird die fristlose Kündigung einfach. Auch lange Zeiträume mit nachgewiesen hoher Leistung und dann drastische Einbrüche können helfen.

Bei Auszug ist der Port zwar belegt, aber in 99% der Fälle kann die Anschlußleitung auf einen anderen Anschluß geegt werden. Es muß nur ein Neuanschluß beauftragt werden und keine Anschlußübernahme!


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist der ganz zum Gericht wirklich die einzige Option? <hr size=1 noshade>

Nö, man kann auch alles so lassen wie es ist.
Aber das will man ja gerade nicht.



Im übrigen müsste der Anbieter den Port auch wieder freigeben, wenn Du dort ausgezogen bist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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