Hallo,
ich habe einen 2 Jahresvertrag im Fitness abgeschlossen in dem der monatliche Beitrag festgelegt war. Zum 1.1. gab es eine Preiserhöhung, der Betreiber hat uns mündlich mitgeteilt das nun 2 Euro mehr monatlich per Bankeinzug abgebucht werden.
Habe ich ein Recht auf den vorher vereinbarten Preis und kann diesen verlangen? Oder habe ich nur das Recht vorzeitig zu kündigen, dass möchte ich nämlcih nicht da ich weiter in dieses Fitnessstudio gehen möchte.
In den AGBs stand nix von Preisanpassungen. Sind solche kleinen Preisanpassungen grundsätzlich erlaubt, wo doch von anfang an ein Preis festgelegt war?
Die Nennung von Paragraphen wäre gut da ich ihn dann darauf hinweisen könnte.
Vielen Dank.
Mfg
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2 Jahresvertrag, monatliche Gebühr einfach erhöht
26. Januar 2009
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Frage vom 26. Januar 2009 | 22:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Jahresvertrag, monatliche Gebühr einfach erhöht
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 26. Januar 2009 | 22:59
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Hallo,
solange nichts anderes schriftlich vereinbart ist gilt der Vertrag mit dessen Konditionen.
Urteil:
Ferner bleibt das Recht auf Preisänderungen durch z.B. Maßnahmen des Gesetzgebers (z.B. Mehrwertsteuer und Unternehmenssteuer etc.) ausdrücklich vorbehalten“. Diese Klausel ist unwirksam, bei einer Erhöhung kann fristlos gekündigt werden.
LG Hannover - 14 O 383/96
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