Hallo,
2004 haben wir (meine Ehefrau und ich) eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen, für welche Kreditbearbeitungsgebühren erhoben wurden.
Nach dem aktuellen Urteil habe ich die Bank mit Hilfe der aktuellen Musterschreiben angeschrieben, um die Bearbeitungsgebühren zurückzuerhalten. Da meine (mittlerweile getrennt lebende) Ehefrau nicht greifbar war und aufgrund von Streitigkeiten auch zur Zeit kein Gespräch mit ihr möglich ist, fehlt mir die Unterschrift auf dem Schreiben an die Bank und diese werde ich in naher Zukunft auch nicht erhalten.
Aufgrund der fehlenden Unterschrift von ihr akzeptiert die Bank das Schreiben jedoch nicht. Reicht es nicht aus, wenn ich das Musterschreiben alleine unterschreibe?
Gruß Patrick
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2 Kreditnehmer, aber nur 1 Unterschrift
3. Dezember 2014
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Frage vom 3. Dezember 2014 | 15:44
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 2x hilfreich)
2 Kreditnehmer, aber nur 1 Unterschrift
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2014 | 10:31
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)
Wenn ihr beide Vertragspartner seid, kann die Bank an jeden von euch schuldbefreiend leisten. Es spricht also nichts dagegen, daß sie an dich leistet. Ich sehe nicht, wieso sie dazu die Zustimmung beider Vertragspartner braucht.
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#2
Antwort vom 6. Dezember 2014 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ich sehe nicht, wieso sie dazu die Zustimmung beider Vertragspartner braucht. <hr size=1 noshade>
Du denkst nicht wie Banker ...
Die Bank möchte sich darauf zurückziehen, das die Ehefrau die Gebühr nicht zurückfordern möchte oder darauf, das vertragliche Verinbarung der Zustimmung aller Vertragspartner bedarf um die Auszahlung zu verhindern.
Ob das rechtlich haltbar ist, daran habe ich meine Zweifel.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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