24 Monate Preisgarantie dennoch Preiserhöhung nach

23. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Familie Geh.
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
24 Monate Preisgarantie dennoch Preiserhöhung nach

Guten Abend,

seit dem 1.7.2011 werden wir von xxx mit Erdgas beliefert.
In dem geschlossenen Vertrag wurde eine 24-monatige Preisgarantie vereinbart, für die ab dem 2. Belieferungsjahr ein Aufpreis von 0,4 CT/kwh zu entrichten ist.
So steht es auf dem Vertrag:
"Ihr Tarif: xxx
Jahresverbrauch: 26000 kWh
Preisgarantie: 24 Monate
Monatlicher Grundpreis: 26,52 Euro
Arbeitspreis pro kWh: 4,52 Cent
Bonus: 185,00 Euro
Frei-kWh: 2885 kWh2
Preis für Preisgarantie im 1. Jahr: 0,00 Cent³
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate (gestartet am 01.07.2011 mit der Belieferung)"

(1)Bei einem realen Mindestverbrauch von 25000 kWh im ersten Belieferungsjahr erhalten Sie den angegebenen Bonus unter Berücksichtigung Ziffer 6.9 AGB. Der Bonus wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Bei einem tatsächlichen Verbrauch von unter 5000 kWh/Jahr wird kein Bonus gewährt. Falls fällige Rechnungen/Abschlagsbeträge nicht oder nicht vollständig gezahlt werden (fehlgeschlagene Abbuchung oder Rückbuchung), entfällt der Bonus., (2)Bei einem realen Mindestverbrauch von 25000 kWh im ersten Belieferungsjahr erhalten Sie die angegebenen Frei-kWh unter Berücksichtigung Ziffer 6.9 AGB. Dieser Betrag wird nach 12 Monaten Belieferungszeit auf Ihrer ersten Jahresrechnung gutgeschrieben. Bei einem tatsächlichen Verbrauch von unter 5000 kWh/Jahr werden keine Frei-kWh gewährt. Falls fällige Rechnungen/Abschlagsbeträge nicht oder nicht vollständig gezahlt werden (fehlgeschlagene Abbuchung oder Rückbuchung), entfallen die Frei-kWh., (3)Die Belieferung mit einer Preisgarantie ist 12 Monate kostenlos. Für die Laufzeit und Kündigung der Option Preisgarantie gilt Ziffer 1.6 der AGB. xxx erhebt für die Preisgarantie 0,4 ct/kWh (brutto).


Nun erhielten wir am 5.5.2012 eine e-mail, in der uns sehr versteckt mitgeteilt wurde, dass unser Gaspreis von bisher 4,52 ct / kwh auf 5,51 ct / kwh steigt, da wir zwar eine Preisgarantie hätten, die gestiegenen Kosten aber doch an uns weiter gegeben werden müssten. Grund für die Erhöhung die "Seitenlange" begründet wurde sei die Marktentwicklung. Es sind keine gesetzlichen Dinge wie z.B. eine Steuererhöhung etc. die nicht unter die 24 monatige Preisgarantie fallen.

Nach unserem Verständnis müssen wir ab 1.7.2012 4,92 ct /kwh zahlen, was wir xxx auch per E-Mail mitteilten.
Daraufhin bekamen wir ebenfalls per E-Mail die Antwort, dass in den AGBs folgender Passus steht:

"...Nach Ablauf dieser Dauer erhält der Kunde gegen Zahlung des im
Vertrag festgesetzten Aufpreises für die Dauer der nächsten zwölf
Belieferungsmonate eine neue Preissicherheitsvariante für die dann
gültigen Belieferungspreise..."

Welchen Sinn macht dann eine Preisgarantie für 24 Monate?
Wir haben gegen die Erhöhung erneut Widerspruch eingelegt, aber bis heute keine Antwort von xxx bekommen.

Wie ist dieser Sachverhalt nun zu beurteilen? Kann xxx die die 24 monatige Preisgarantie die goldfarben und groß geschrieben auf dem Vertrag steht in den ABG gleich wieder einschränken?

Wir haben zwar ein Sonderkündigungsrecht, doch soll ja der Bonus, der uns zusteht, mit den Folgezahlungen verrechnet werden. Wenn wir also kündigen, wie kommen wir dann an unseren Bonus? Das Untermehmen zahlt Kunden die nach 12 Monaten ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen haben den Bonus nicht aus! Das Verivox-Portal ist voll mit Beschwerden darüber. Im Vertag steht auch das der Bonus im 2.Jahr verrechnet wird.
Wie ist die Rechtslage?

Danke im Voraus für die Hilfe!

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"Fam. Gehrke"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, das ist typisch für dieses Unternehmen. Führe auch gerade ein gerichtliches Verfahren gegen Fl*** - es geht um den Bonus.

Was auch immer Sie jetzt vorhaben - stellen Sie sich auf Gegenwind ein!

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