ündliche Preisauskunft von Zahnarzt - Rechnung drei mal so hoch!

9. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jens1968
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 13x hilfreich)
ündliche Preisauskunft von Zahnarzt - Rechnung drei mal so hoch!

Ich habe mich vor der Behandlung beim Zahnarzt telefonischt über die Gebühren für die Erneuerung einer Füllung (welche heraus gefallen war) erkundigt.
Ich bin privat Versichert und habe eine sehr hohe Selbstbeteiligung und muss die Kosten daher selbst tragen.

Ich wurde gefragt welcher Zahn es ist und wie groß die Füllung ist, dann wurde mir gesagt es kostet mich ca. 70 EUR mit Spritze

Obwohl ich mir nicht mal eine Spritze geben hab lassen, habe ich eine Rechnung über 180 EUR erhalten.

Auf telefonische Nachfrage hin teilt die Zahnarztpraxis mit. Wir geben generell keine telefonische Preisauskunft... Die 180 EUR sind zu zahlen

Kann ich mich auf die mündliche Preisauskunft berufen und nur 70 EUR zahlen?

Muss ein Zahnarzt Telefongespräche aufzeichnen?

Ich hab mal beim BRK gearbeitet, dort stand eine riesen Telefonanlage im Keller, welche alle Gespräche protokollier hat und mit geschnitten hat. Die waren gesetzlich dazu verpflichtet so weit ich mich erinnere.

Gibt es so eine verpflichtung vielleicht auch für einen Zahnarzt?

Viele Grüsse,
Jens

-- Editiert von Jens1968 am 09.10.2008 14:16:53

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