Hallo zusammen!
Mal angenommen, Familie X hat ein Einfamilienhaus und hat im Januar 2005 den Stromversorger gewechselt. Der neue Versorger hat aber trotz erteilter Einzugsermächtigung noch nie eine Rechnung
geschickt und noch nie etwas abgebucht.
Sind die Ansprüche des Versorgers (aus 2005) aufgrund der §§ 195
, 196 BGB
mit Ablauf des Dezembers 2008 verjährt?
Macht sich Familie X womöglich strafbar bzw gibt es eine Informationspflicht ggü dem Versorger?
3 Jahre keine Stromrechnung - Verjährung?
19. Oktober 2007
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Frage vom 19. Oktober 2007 | 18:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Jahre keine Stromrechnung - Verjährung?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2007 | 12:10
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Wurde vertraglich eine monatliche Fälligstellung und Abbuchung vereinbart, ohne weitere Rechnungsstellung?
Wenn ja: Dann sind Forderungen aus 2005 in der Tat Ende 2008 verjährt.
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