ADAC-Mitgliedschaft

18. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Aariaa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ADAC-Mitgliedschaft

Hallo zusammen,
ich hoffe, das ich jetzt in der richtigen Sparte gelandet bin: Ich habe heute ein Schreiben vom ADAC erhalten, dass mein Mitgliedsbeitrag seit Anfang Juli noch fällig sei. Das hat mich erstmal sehr verwirrt, weil mir nicht einmal bewusst war, dass ich ADAC-Mitglied bin und ich deshalb auch alle etwaigen vorherigen Schreiben als Werbung abgetan und ungeöffnet in den Müll verfrachtet habe. Anscheinend war ich bis zu diesem Jahr über meine Eltern versichert und muss nun, da ich älter als 22 bin, selber zahlen. So weit so doof, denn ich habe nicht mal ein Auto… Was ich mich nun frage ist, ob es überhaupt rechtlich in Ordnung ist, den Vertrag den ja meine Eltern geschlossen haben, jetzt auf mich zu übertragen. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern jemals irgendetwas unterschrieben zu haben.
Es wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!
Vielen Dank,
Aariaa

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1523x hilfreich)

Zitat (von Aariaa):
Anscheinend war ich bis zu diesem Jahr über meine Eltern versichert


Um was für eine Versicherung handelt es sich denn genau?

Zitat:
ob es überhaupt rechtlich in Ordnung ist, den Vertrag den ja meine Eltern geschlossen haben, jetzt auf mich zu übertragen.


dazu sollte man mal die Eltern befragen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Aariaa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um eine ADAC Plus-Mitgliedschaft. Und ich habe meine Eltern gefragt, aber die wissen ja auch nicht, ob das einfach so geht, oder wie ist das gemeint? :)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Aariaa):
aber die wissen ja auch nicht, ob das einfach so geht

Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Und ja, grundsätzlich ist somein Übertrag möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Ich würde zunächst mal die Eltern darum bitten nochmal genau in sich zu gehen, ob da nicht doch irgendwas gewesen sein könnte, wo man dem Kind einen Vertrag aufgedrückt hat, auch mit dem Verweis, dass das eskalieren wird und dann evtl. peinlich für die Eltern werden könnte.

Dann würde ich beim ADAC ganz stringent bestreiten dort jemals Mitglied geworden zu sein. Der ADAC möchte bitte die Mitgliedschaft durch Übersendung des beiderseitig unterschriebenen Mitgliedsantrags nachweisen.

Ohne Deine eigene Zustimmung (beachte aber: Möglicherweise haben Deine Eltern hierzu schon etwas in Deinem Namen abgeschlossen als Du noch minderjährig warst...dann sollten die den Mist aber auch auslöffeln) kann meiner Meinung nach kein Mitgliedschaftsvertrag zustandegekommen sein.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Der ADAC möchte bitte die Mitgliedschaft durch Übersendung des beiderseitig unterschriebenen Mitgliedsantrags nachweisen.

Da ein solcher gar nicht nötig ist, wäre das nur sinnlos heiße Luft produziert.

In übrigen haben sie die vertraglichen Vereinbarung ja schon zugesendet. Wenn man die dann ungelesen wegwirft ist das "selber schuld".



Zitat (von Kalanndok):
Ohne Deine eigene Zustimmung ... kann meiner Meinung nach kein Mitgliedschaftsvertrag zustandegekommen sein.

Doch, das ginge schon.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In übrigen haben sie die vertraglichen Vereinbarung ja schon zugesendet. Wenn man die dann ungelesen wegwirft ist das "selber schuld".


Laut Sachverhaltsschilderung wurde eben gerade nicht die Willenserklärung des TE nachgewiesen sondern bisher bestenfalls, dass beim TE Papier ankam.
Dass durch "Ich schick Dir mal was und wenn Du nicht widersprichst haben wir einen Vertrag" kein Vertrag zustande kommt, ist Dir doch hoffentlich bewusst, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Dass durch "Ich schick Dir mal was und wenn Du nicht widersprichst haben wir einen Vertrag" kein Vertrag zustande kommt, ist Dir doch hoffentlich bewusst, oder?

Mir ist bewusst, dass es beim Übergang von minderjährig auf Volljährig genaus das passieren kann und auch rechtens ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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