ADAC Preiserhöhung

30. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
valentin.p
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
ADAC Preiserhöhung

Guten Tag,

ich habe eine Frage Bzgl. der Preiserhöhung von ADAC.
Heute wurden mir 20 Euro mehr abgebucht (129 statt 109) und nach Recherche, habe ich herausgefunden, dass es seit 1.April 2020 eine Preiserhöhung gibt
Darüber wurde ich weder per Post noch per Email informiert.
Ist das überhaupt rechtlich gesehen in Ordnung, dass ADAC so was abzieht?
Die ADAC Zeitung/Katalog kommt nicht mehr nach Hause, wo hätte ich das lesen können?
Mich jucken die 20 Euro gar nicht, aber dass sie das so machen, ohne irgendeine Mitteilung, finde ich nicht in Ordnung. Eine kurze Email hätte gereicht.
Was ist mit einer Sonderkündigung?
Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das amtliche Mitteilungsblatt des ADAC ist die Motorwelt. Dort stand das alles drin. Auch die Ankündigung das Blatt jetzt im Supermarkt abholen zu dürfen. Ob das Satzungs-konform ist kannst Du bitte selbst nachlesen. Ich persönlich sehe dabei keinen Ansatzpunkt. Das wird erst in der Zukunft interessant wegen Einladung zur Mitgliederversammlung u.a.m.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Ansonsten ist der ADAC immer noch ein Verein. D.h. es gelten die Regelungen des Vereinsrechts, wie beim örtlichen Fussballclub auch.
Nimmt man an der Jahreshauptversammlung nicht teil, ist es erstmal die Holschuld des Mitglieds, sich zu informieren.
Selbst wenn es nach der Satzung eine Bringschuld des Vereins gegeben hätte (was ich nicht weiß - dafür müsste man die Satzung des ADAC lesen): Ein Vereinsbeschluss, der auf gültigem Weg zustandegekommen ist, bleibt auch dann voll wirksam, wenn nach dem Beschluss Fehler bei der Bekanntmachung des Beschlusses gemacht wurden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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