Kunde A hat ein Vertragsverhältnis mit der Bank B. A hat dort ein Girokonto (mit Kreditkarte), ein Wertpapierdepot inkl. Verrechnungskonto und ein Tagesgeldkonto.
B kündigt in einem Schreiben vom 23.9.2015 an, dass die AGB zum 5.12.2015 geändert werden. Leider sind diese Änderungen extrem kundenfeindlich. B schreibt weiterhin in diesem Brief, dass A zwei Monate Zeit hat, den Änderungen zu widersprechen (und kündigt auf Nachfrage an, dass das Vertragsverhältnis dann gekündigt würde, wenn man widerspricht). In den alten und neuen AGB ist eine Kündigungsfrist durch die Bank B von 2 Monaten bestimmt.
Wenn A nun innerhalb der 2 Monate nach Erhalt des Ankündigungsschreibens den Änderungen widerspricht, dann kann B ihm ja ganz AGB-konform eine Kündigung aussprechen, allerdings mit einer Frist von 2 Monaten. Gelten dann in diesen 2 Monaten Restlaufzeit trotzdem noch die alten AGB oder muss der Kunde sich darauf einlassen, dass in diesem Zeitraum die neuen AGB gelten (Letzteres behauptet die Bank B nämlich gegenüber dem Kunden A)?
Beispiel:
A widerspricht am 22.11.2015 den AGB-Änderungen. Daraufhin schickt B ihm eine Kündigung - mit einer Frist von 2 Monaten (also vermutlich bis Ende Januar 2016). Sind für A dann trotzdem in dieser Restlaufzeit ab 5.12.2015 die neuen AGB gültig (wie es ein Kundenberater von B gegenüber A erklärte) oder die alten (so, wie A es sieht)?
Danke
-- Editier von Autowaschen am 07.11.2015 18:36
-- Editier von Autowaschen am 07.11.2015 18:37
AGB-Änderung - Widerspruch
7. November 2015
Thema abonnieren
Frage vom 7. November 2015 | 18:35
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
AGB-Änderung - Widerspruch
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#1
Antwort vom 7. November 2015 | 20:08
Von
Status: Bachelor (3143 Beiträge, 3453x hilfreich)
Bei einem Widerspruch gelten die "alten" Bedingungen fort!
#2
Antwort vom 17. November 2015 | 00:32
Von
Status: Schüler (154 Beiträge, 51x hilfreich)
Das sehe ich auch so. Das kann natürlich problematisch sein, wenn die AGB Änderungen von einer geänderten Gesetzeslage herrühren. Denn an die ist die Bank ja auch gebunden. Ich denke im Zweifel wird bei AGB Änderungen, die die Bank nicht direkt zu vertreten hat wohl dennoch das neue Gesetz angewandt.
-- Editiert von creon am 17.11.2015 00:32
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