Die AGB meines Stromliefernaten sagen für Bonusgewährung aus, dass diese nur für Abnahmestellen, die ausschließlich privat genutzt werden, zutreffen.
Ich bin Rentner und habe eine 2. Telefonnummer zu meiner privaten Anschrift, über die ich Gutachten und Bauberatungen als Bauingenieur anbiete. Nun versagt mir mein Stromliefernat die Bonusgewährung mit der Begründung wie oben erwähnt.
Trifft die Formulierung "ausschließlich private Nutzung" deshalb nicht auf mich zu? Ich habe kein Gewerbe, bin freiberuflich sporadisch tätig.
AGB-Auslegung
9. Juni 2016
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Frage vom 9. Juni 2016 | 14:37
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 5x hilfreich)
AGB-Auslegung
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#1
Antwort vom 9. Juni 2016 | 16:54
Von
Status: Lehrling (1651 Beiträge, 1042x hilfreich)
Zitat:bin freiberuflich sporadisch tätig
Ich denke mal, mit Steuerpflicht und allem Drumherum. Dann ist der Teil gewerblich und damit nicht mehr "ausschließlich privat".
#2
Antwort vom 9. Juni 2016 | 21:35
Von
Status: Unbeschreiblich (109297 Beiträge, 38285x hilfreich)
Das Wort "ausschließlich" ist ja recht eindeutig definiert.
Und eine freiberufliche Tätigkeit ist halt kein Hobby oder so etwas.
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