Da findet sich die Klausel:
Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit von sich, ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen haftet *** nur für Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schäden aus der Verletzung [color=red]vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten)[/color] Kardinalspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
[color=red]Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.[/color]
Das liest sich für mich so, als ob *** einfach für sich die gesetzlichen Regelungen zur Haftung außer Kraft setzen will. Was meint Ihr dazu?
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AGB Fitness-Center Haftung
6. Januar 2013
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Frage vom 6. Januar 2013 | 19:01
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
AGB Fitness-Center Haftung
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