AGB Klausel in Ebay gültig?

2. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mendrel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
AGB Klausel in Ebay gültig?

Hallo,

ist die Ebayklausel §2 Absatz 3:
"Die Nutzung der Teledienste der eBay-Website setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht."

rechtens?
Muss ich wirklich eine gültige Telefonnummer bei der Anmeldung angeben?
Oder ist das zu vergleiche mit anderen Urteilen zum Impressum. (Hier reicht ein einfacher Kommunikationsweg, also auch eine Emailadresse, solange sie mehrmals am Tag nachgesehen wird)

Hintergrund der Frage ist, ich habe keine Telefonnummer und kann somit keine angeben. Aber ich habe sehr wohl eine Emailadresse und Internet über Internetcafe, die ich täglich mehrmals abrufe.

Vielen Dnak im vorraus für eure Meinungen.

Grüße,
mendrel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 796x hilfreich)

> Muss ich wirklich eine gültige Telefonnummer bei der Anmeldung angeben?

Was du gesetzlich mußt und was ein Unternehmen von dir in freier Vertragsgestaltung verlangen kann, sind zwei paar Schuhe.

Selbst wenn die Angabe einer Telefonnummer (oder deiner Blutgruppe, Schuhgröße und Lieblingsfarbe) gesetzlich für ein Impressum nicht verlangt würde, steht es eBay dennoch frei, nur dann mit dir einen Vertrag abzuschließen, wenn du diese Angabe vollständig und wahrheitsgemäß machst.
Insbesondere steht eBay frei, mit dir keinen Vertrag einzugehen, wenn du keine Telefonnummer angeben kannst, unter der du erreichbar bist.

> Muss ich wirklich eine gültige Telefonnummer bei der Anmeldung angeben?

Nein. Allerdings muß eBay dich dann auch nicht als Mitglied akzeptieren.

-- Editiert von Leibgerichtshof am 02.12.2008 17:49

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#2
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

> "Die Nutzung der Teledienste der eBay-Website setzt die Anmeldung als Mitglied voraus.

Hast Du das nicht verstanden? Ich übersetze

Der eBay Teledienste (=>Diesnste die über/per Telekommunkation durchgeführt werden, hier übers Internet) können nur von Mitglieder die angemeldet haben benutzt werden.

Also von Telefonnummerangabe kann hier nicht die Rede sein :)

Es ist überigens §2.1 Anmeldung und Mitgliedskonto.

> Oder ist das zu vergleiche mit anderen Urteilen zum Impressum.

Nein, natürlich nicht, du kannst auch Pferde nicht Menschen vergleichen :)









-- Editiert von Job-Center am 02.12.2008 18:49

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#3
 Von 
Mendrel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, mein Fehler (Copy Paste).
hab den falschen Text kopiert.

Meinte diesen:
"Die von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer (keine Mehrwertdienste-Rufnummer), eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma und einen Vertretungsberechtigten."

@Leibgerichtshof: Danke. Das habe ich fast befürchtet. Das bedeutet, dass sollte ich eine Telefonnummer angeben, und damit einen Vertrag mit Ebay eingehen, und nachträglich die Telefonnummer wieder lösche, erlischt der Vertrag? Ich dachte in den AGBs einer Firma dürfen nur sinnvolle Vorderungen stehen, die unabdingbar zur Erfüllung sind. Wo ist denn bei einem Internetunternehmen, das ausschliesslich über Mails kommuniziert die notwendigkeit eine Telefonnummer von jemandem zu haben?
Die könnten ja auch gleich nach der Schuhgröße verlangen, das hat ebenfalls nix mit dem Geschäft zu tun.

Was darf denn an persönlichen Daten gefordert werden in solchen AGBs? *Auf den Datenschutz schiel*

Vielen Danke
Mendrel

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#4
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 796x hilfreich)

> Ich dachte in den AGBs einer Firma dürfen nur sinnvolle Vorderungen stehen, die unabdingbar zur Erfüllung sind.

Nein, in den AGB darf auch stehen "wir verlangen von jedem Mitglied ein selbstgemaltes Bild und einmal im Jahr muß es uns ein Lied vorsingen".

> Das bedeutet, dass sollte ich eine Telefonnummer angeben, und damit einen Vertrag mit Ebay eingehen, und nachträglich die Telefonnummer wieder lösche, erlischt der Vertrag?

Nein, solange die AGB das nicht festlegen.

> Wo ist denn bei einem Internetunternehmen, das ausschliesslich über Mails kommuniziert die notwendigkeit eine Telefonnummer von jemandem zu haben?

Vielleicht möchten die ja mal eine Person ans Telefon bekommen, wenn ein VK unter Betrugsverdacht steht - und nicht bloß eine Mailadresse aus Russland und ein Konto aus China.

> Die könnten ja auch gleich nach der Schuhgröße verlangen, das hat ebenfalls nix mit dem Geschäft zu tun.

Könnten die auch.

> Was darf denn an persönlichen Daten gefordert werden in solchen AGBs?

Was die wollen. BDSG verbietet Ihnen nicht, Dritten alle Daten zu geben, die sie haben wollen.

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