Hallo,
eine allgemiene Frage. Wenn zB. in einer AGB folgende Klausel steht, hier Internetprovider:
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Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.
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Wird der Verbaucher daduch benachteiligt, wenn die Firma xxx 'willkürlich' festlegen kann, was zuviel oder zuwenig ist. Bei einer verkauften Flatrate (ohne Volumenbegrenzung) eh schon witzig. Darf sie die Bandbreite begrenzen auf 30 Kb/s (normal sind es 2MB/s)?
Deren Vorstellungen waren zu Vertragsabschluß nicht bekannt. Sind sie jetzt immer noch nicht!
mfg P.K.
AGB Klausel rechtens? hier Flatrate
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Wird der Verbaucher daduch benachteiligt, wenn die Firma xxx 'willkürlich' festlegen kann, was zuviel oder zuwenig ist.
Mir sind mehrere Fälle bekannt. Ich werde das Gefühl nicht los, dass die Provider verkappte Volumentarife anbieten, da sie pauschal z.B. nach 30GB Traffic behaupten, man würde den Server belasten. Dann wird einfach die Kündigung ausgesprochen. Vertragsinhalt ist aber eine Flat, d.h. ein Tarif ohne Zeit und Volumenbegrenzung. Die KLausel ist natürlich ohne weiteres ungültig. Jedenfalls ist aber das von mir dargestellte Geschäftsgebaren unter wettbewertbsrechtlichen Aspekten höchst bedenklich.
Steffen
JA, kann man (Frau natürlich auch) da jetzt die Rechnung zurückbuchen? Kündigung ist noch nicht ausgesprochen.
Wie könnte man sich jetzt weiter Verhalten? Muss man mit der Drosselung leben?
mfg
P.K.
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Wie könnte man sich jetzt weiter Verhalten?
Also ich würde die Kündigung sportlich sehen und den Provider wechseln. Evtl. sollte man auch sein Surfverhalten kritisch hinterfragen.
Wegen der Drosselung würde ich kein Geld zurückbuchen. Denken Sie mal über eine Kündigung nach.
Steffen
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