Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zu folgendem theoretischen Fall:
Ein Käufer hat Ware in einem Onlineshop bestellt. Die Lieferung verzögert sich wegen Lieferproblemen beim Hersteller und 6 Wochen später storniert der Verkäufer die Bestellung, mit der Begründung das die Ware nicht verfügbar ist.
Andere Onlineshops bieten die Ware aber weiterhin an (wenn auch mit 2 Wochen Lieferzeit), jedoch zu einem höheren Preis.
In der AGB des Verkäufers steht diese Standardklausel:
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
Ist der Verkäufer durch diese AGB Formulierung von der Schadenersatzpflicht (für die dem Käufer entstandenen Mehrkosten der Beschaffung der Ware bei einem anderen Händler) entbunden?
Vielen Dank für eure Antworten!
AGB Passage zum Rücktritt vom Vertrag durch Verkäufer - entbindet diese von Schadenersatzpflichtig?
16. August 2018
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Frage vom 16. August 2018 | 12:33
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 0x hilfreich)
AGB Passage zum Rücktritt vom Vertrag durch Verkäufer - entbindet diese von Schadenersatzpflichtig?
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#1
Antwort vom 16. August 2018 | 14:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119372 Beiträge, 39714x hilfreich)
ZitatIst der Verkäufer durch diese AGB Formulierung von der Schadenersatzpflicht (für die dem Käufer entstandenen Mehrkosten der Beschaffung der Ware bei einem anderen Händler) entbunden? :
Nein.
Und jetzt?
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