Hallo, hier mal der Auszug der AGBs einer Leiterplatten-Firma
"§ 4 - Urheberrecht
Der Kunde garantiert, alleiniger Inhaber aller Recht an den für ihn zu
bearbeitenden Teilen und Layouts zu sein und stellt FirmaXY von allen
Ansprüchen Dritter frei. FirmaXY überprüft nicht, ob gelieferte Entwürfe
oder Vorlagen gegen Urheberrechte, Warenzeichen oder bei Gericht
hinterlegte Gebrauchsmuster verstoßen. Insoweit ist eine Haftung von
FirmaXY ausgeschlossen.
Soweit Entwürfe von FirmaXY angefertigt sind, verbleibt das
Herstellungsrecht bei FirmaXY."
Frage: Sollte mir der letzte Satz als Urheber einer Schaltung zu denken
geben und ich doch lieber den teureren Anbieter nehmen oder hab ich den
Satz nicht richtig verstanden. Ich verstehe daraus, dass FirmaXY in
Zukunft mit meinem Layout machen kann was sie will.
Gruß
Christian
AGBs - Urheberrecht abtreten?
29. Juni 2007
Thema abonnieren
Frage vom 29. Juni 2007 | 14:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
AGBs - Urheberrecht abtreten?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. Juni 2007 | 17:09
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Nein, das sagt der letzte Satz m.E. nicht. Mit dem letzten Satz werden doch nur die Entwürfe geschützt, die von der FirmaXY selber kommen, nicht die des Kunden.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Und jetzt?
Schon
266.502
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten