AGBs - Urheberrecht abtreten?

29. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
crischi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AGBs - Urheberrecht abtreten?

Hallo, hier mal der Auszug der AGBs einer Leiterplatten-Firma

"§ 4 - Urheberrecht
Der Kunde garantiert, alleiniger Inhaber aller Recht an den für ihn zu
bearbeitenden Teilen und Layouts zu sein und stellt FirmaXY von allen
Ansprüchen Dritter frei. FirmaXY überprüft nicht, ob gelieferte Entwürfe
oder Vorlagen gegen Urheberrechte, Warenzeichen oder bei Gericht
hinterlegte Gebrauchsmuster verstoßen. Insoweit ist eine Haftung von
FirmaXY ausgeschlossen.

Soweit Entwürfe von FirmaXY angefertigt sind, verbleibt das
Herstellungsrecht bei FirmaXY."

Frage: Sollte mir der letzte Satz als Urheber einer Schaltung zu denken
geben und ich doch lieber den teureren Anbieter nehmen oder hab ich den
Satz nicht richtig verstanden. Ich verstehe daraus, dass FirmaXY in
Zukunft mit meinem Layout machen kann was sie will.

Gruß

Christian

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nein, das sagt der letzte Satz m.E. nicht. Mit dem letzten Satz werden doch nur die Entwürfe geschützt, die von der FirmaXY selber kommen, nicht die des Kunden.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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