AGB''s

5. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Chrischy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AGB''s

Hallo,

ich habe folgendes Problem,

bei einer Autovermietung bestellte ich ein Fahrzeug per Email. Vorher las ich die AGB's auf der Internetseite des Anbieters durch. Am ersten Miettag merkte ich jedoch, dass ich das Auto nun doch nicht mieten wollte. In den AGB's auf der Internetseite stand nichts zur Stornierung. Nach dem ich das Auto nun nicht abholte, stellte mir der Inhaber eine Rechnung über die Hälfte des eigentlichen Mietpreises mit der Begründung, dies stände in seinen AGB's. Nun besorgte ich mir seine AGB's persönlich bei ihm, und in diesen finde ich tatsächlich einen Passus zmu Thema Stornierung/ Buchung und Reservierung. Dort ist auch niedergeschrieben, dass bei nicht Abholung des Fahrzeuges der volle Mietpreis berechnet wird.

Das versteh ich aber nun nicht!
Denn in seinen AGB's auf der Internetseit stand nichts von solch einer Vereinbarung. Und vor der Reservierung habe ich nur diese AGB's lesen können. Muss ich nun trotzdem diese Ausfallgebühr bezahlen, obwohl ich dies zu keiner Zeit vorher zur Kenntniss mehmen konnte?

Über euren Rat würde ich mich sehr freuen.
Gerne kann ich euch auch die Internetseite der Autovermietung geben.

bis dann

Christian

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 647x hilfreich)

Um welchen Vermieter handelt es sich? In der Regel fallen natürlich Gebühren an, wenn man einen Leihwagen anmietet und nicht abholt. Dieser wird für Sie reserviert und kann daher (weil mit Ihnen gerechnet wird) nicht weitervermietet werden.

Es ist unüblich, dass darüber nichts in den AGBs steht, aber wenn dem so ist, dass dies in Ihren nicht steht, haben Sie diese hoffentlich ausgedruckt.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1702x hilfreich)

Moment: solange in den AGB gar nichts dazu steht, hat der Mieter einfach den Vertrag zu erfüllen. Ob er den Wagen abholt oder nicht, ist für die Vergütungspflicht irrelevant.
Der Vermieter könnte sogar die volle Mietsumme verlangen.
Der Mieter müßte beweisen, daß dem Vermieter durch die Nichterfüllung gar kein Schaden entstanden ist, d.h. daß er den Wagen im gleichen Zeitraum anderweitig vermieten konnte.

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#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 974x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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