Hallo!
Mal angenommen ein Anbieter stellt ein kostenloses Internetportal zur Verfügung (z.B. ein Forum oder auch eine Video- oder Bilderplatform).
In den AGBs des Internetportals steht, dass der Nutzer den Portalbetreibern das Recht zuspricht, jederzeit
- das Angebot einzustellen,
- den Zugang zu dem Portal (für den Nutzer) zu verweigern (= ihn zu sperren) und
- den Nutzer oder seine Inhalte zu löschen.
Laienhaft betrachtet ist das aus Gründen der Autonomie nachvollziehbar: Das Angebot ist kostenlos, der Portalbetreiber bezahlt die Serverkosten, die Serverresourcen sind aber limitiert, also sollte der Betreiber auch bestimmen dürfen, was er bereitstellen will und was nicht. Laienhaft gesagt ist die Nutzung ein Privileg und kein Recht. Also kann ich nachvollziehen, wenn z.B. ein Forenbetreiber oder eine Videoplatform sich das Recht vorbehalten möchte einen für ihn unliebsamen Nutzer zu sperren.
Ist aber rechtlich gesehen so eine Klausel in AGBs wirksam?
Müssen hier Fristen beachtet werden oder darf der Portalbetreiber mit so einer Klausel den Zugang für einen Nutzer ohne weiteres sofort einstellen?
Und hat diese Frage irgendwas mit Kündigungsfristen zu tun oder ist das wieder eine ganz andere Sache?
Danke schonmal!
-- Editiert Montagsfrage am 16.01.2015 17:01
AGBs und sofortiges Löschen von Nutzern/Inhalten
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Egal ob kostenlos oder nicht. Vertrag ist Vertrag und ich denke, dass so eine pauschale Klausel zumindest fragwürdig wäre.
Natürlich darf man als Betreiber jederzeit ohne Begründung den Dienst einstellen, wenn einem danach ist. Dafür ist es ja auch eine kostenlose Plattform. Ob das aber einfach so ohne Fristen geht, naja. Davon ab gibt es natürlich auch gerade bei kostenlosen Diensten immer auch ein Hausrecht. "Fair-Usage-Klauseln" sind bei so etwas natürlich auch sehr beliebt, da diese auch relativ weit ausgelegt werden könnten.
Der Portalbetreiber täte gut daran, sich da mit Hilfe eines Anwalts einfach etwas zu überlegen. Spielregeln, unter der man es nutzen darf und auch zur Einstellung eines Dienstes eine Vorankündigungsfrist u.ä. Einfach um nicht angreifbar zu sein. Denn irgendwann erwischt es einmal einen "Streitsüchtigen" oder jemandem, dem das wichtig war, was er da auf der Plattform hatte. Da sollte man vorbereitet sein.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Der Schaden, der beim Nutzer eines kostenpflichtigen Angebots entsteht, wenn dieses plötzlich eingestellt wird, ist im Regelfall die unnütz gezahlte Monats- / Jahresgebühr.
Wenn ein kostenloses Angebot eingestellt wird, dann entsteht den Nutzern erstmal kein finanzieller Schaden. Denn das Argument "ich habe bezahlt, bekomme aber jetzt keine Leistung mehr" zieht bei kostenlosen Angeboten nicht.
Immaterielle Schäden ("ohne das kostenlose Angebot kann ich meine Urlaubsfotos nicht mehr online anschauen") oder entgangene Ersparnis ("nach Einstellung des kostenlosen Angebots muss ich notgedrungen kostenpflichtige Anbieter nutzen") sind nicht durchsetzbar.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei Privatpersonen: Da ging mir eher darum, welchen Schaden und vor allem welchen Ärger eine unnütze anwaltliche oder gar gerichtliche Auseinandersetzung nach sich zieht. Nur weil man daran gespart hat, sich vernünftige Spielregeln aufzustellen.
So Streitsüchtige gibt es gerade bei kostenlosen oder rein privaten Plattformen sehr gerne. Ich vergleiche das gerne mal mit einem älteren Mitbürger, der den ganzen Tag aus dem Fenster schaut um dann täglich 5 Strafanzeigen zu erstatten...
Bei klareren Spielregeln dürfte sich die Streitlust dann aber auf ein Minimum reduzieren.
quote:
Denn das Argument "ich habe bezahlt, bekomme aber jetzt keine Leistung mehr" zieht bei kostenlosen Angeboten nicht.
Würdest du denken, dass man das auch auf gewerbliche Nutzer ausdehnen würde? Die Plattform finanziert sich ja irgendwie, beispielsweise durch Werbung. Wenn man gewerbliche Nutzung zulässt, könnte das hier vielleicht doch nach hinten losgehen.
Darauf hätte dann hoffentlich ein Anwalt hingewiesen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:<hr size=1 noshade>Ist aber rechtlich gesehen so eine Klausel in AGBs wirksam? <hr size=1 noshade>
Ja.
Wobei diese natürlich im Einzelfall inhaltlich geprüft werden müsste.
Sowas hier
XYZ und Moderatoren können Nutzer, einzelne Beiträge oder ganze Diskussionen löschen oder editieren, auch ohne vorherige Abmahnung. Diskussionen können geschlossen und weitere Beiträge somit unterbunden werden. Bestimmte E-Mailadressen können von vorne herein von der Registrierung ausgeschlossen werden.
würde ich als durchsetzbar erachten.
quote:<hr size=1 noshade>Müssen hier Fristen beachtet werden oder darf der Portalbetreiber mit so einer Klausel den Zugang für einen Nutzer ohne weiteres sofort einstellen? <hr size=1 noshade>
Das darf er selbstverständlich.
Mein Server, mein Wille geschehe ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
Vertrag ist Vertrag und ich denke, dass so eine pauschale Klausel zumindest fragwürdig wäre.
Selbstverständlich ist auch eine "Kündigungsfrist Null" vertraglich vereinbar. In AGB unwirksam wäre sie wohl nur, wenn sie den Nutzer gegenüber dem Verwender benachteiligt, das ist aber hier nicht der Fall, weil auch der Nutzer jederzeit fristlos die Nutzung einstellen und den Nutzungsvertrag kündigen kann.
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Danke an alle für eure Beiträge, das hat mir sehr geholfen!
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