ich habe bei meinem dsl provider mal nach den kündigungsfristen in den agb's nachgeschlagen. nachfolgend ein auszug. ist das eigentlich zulässig, dass für meinen provider kürzere kündigungsfristen gelten als für mich ?
kann ich nicht automatisch die gleichen kurzen kündigungsfristen für mich in anspruch nehmen ?
wenn sich der vertrag schon einmal um ein jahr verlängert hat, verlängert er sich ohne kündigung dann immer wieder um jeweils ein weiteres jahr oder kann ich dann eine kürzere kündigungsfrist für mich in anspruch nehmen ?
danke für eure einschätzungen.
8.2
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
8.3
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
AGB''s von DSL provider / kündigungsfristen
11. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 11. Januar 2007 | 14:00
Von
Status: Lehrling (1323 Beiträge, 202x hilfreich)
AGB''s von DSL provider / kündigungsfristen
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#1
Antwort vom 11. Januar 2007 | 20:40
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Ansatzweise hast du Recht! Das wurde 1-1 bereits mal vom Verbraucherschutz bemängelt. Die kürzere Kündigungsfrsit wirst du nur auf dem Klageweg bekommen.
1-1 wird diese Frist vermutlich nur nutzen bei besonders auffälligen Kunden.
#2
Antwort vom 12. Januar 2007 | 14:24
Von
Status: Lehrling (1323 Beiträge, 202x hilfreich)
und die generelle vertragslaufzeit.
verlängert die sich immer um ein weiteres jahr wenn nicht gekündigt wird oder nur einmalig um ein weiteres jahr ?
es heisst ja er verlängert sich höchstens um ein jahr. danach müsste er eigentlich jederzeit zu kündigen sein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Januar 2007 | 21:18
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
... so verlängert sich der Vertrag jeweils...
Das jeweils ist das Schlüsselwort für jeweils zum Ablauf des Jahres. So dumme Patzer machen die leider nicht
#4
Antwort vom 12. Januar 2007 | 22:55
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 95x hilfreich)
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