Abbuchung trotz Widerruf Einzugsermächtigung

11. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Guten Tag
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abbuchung trotz Widerruf Einzugsermächtigung

Guten Morgen zusammen,

ich habe vor einem Jahr einen Vertrag bei einem Fitnessstudio unterschrieben und dem Unternehmen den Einzug der Beiträge via Lstschriftverfahren erlaubt. Der Vertrag läuft noch bis Ende Oktober, ich möchte jedoch ab sofort anders (z.B. per Rechnung zahlen) und habe Ende September die Einzugsermächtigung widerrufen (Eingang des Schreibens ist mit Stempel, Unterschrift und Datum bestätigt worden). 8 Tage später wurde jedoch trotzdem der Monatsbeitrag abgebucht. Kann ich nun eine Rückbuchung binnen 6 Wochen vornehmen lassen oder bin ich dabei im Unrecht? Muss sich das Unternehmen an meinen Widerruf der Einzugsermächtigung halten (und mir dann z.B. den Monatsbeitrag per Rechnung zuschicken)?

Vielen Dank für kompetenten Rat.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

frag doch Dein Fitness-Studio warum sie noch abgebucht haben. In der Regel ist im Vertrag mit dem Studio geregelt, dass eine Einzugsermächtigung zwingend vorgeschrieben ist oder eine andere Zahlungsart mit Zusatzkosten berechnet wird.

Ich gehe mal davon aus, dass sie die Änderung eingetragen haben, aber das noch nicht aktiv ist. Viele Lastschriftzahlungssysteme arbeiten mit längeren Vorausbuchungen (alle Buchungen für einen Monat werden zusammen abgespeichert).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo,
tompetti hat recht. es kann bei änderungen der zahlungsweise durchaus zu verzögerungen kommen. ich frag mich nur warum du den einzug jetzt widerrufen willst. bezahlen musst du doch so oder so.
gruss,
kristijan

1x Hilfreiche Antwort

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