Abbuchungen von Drittanbietern über Internetprovid

12. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Abbuchungen von Drittanbietern über Internetprovid

Hallo Community!

Ich bin dummerweise in eine sog. "Abofalle" getappt und habe diese erst später bemerkt.

Angeblich habe ich zu Hause über WLAN mit dem Handy ein Abo für 4,99€/Woche abgeschlossen (Was ich entschieden bestreite). Dies wurde mir über etliche Wochen direkt von meinem Internetprovider vom Konto abgebucht.

Jedoch habe ich im Vertrag lediglich eine Lastschriftermächtigung für den Anbieter selbst unterzeichnet, angeblich findet sich in den AGBs noch ein Passus der entsprechendes regelt.

Ist es rechtlich zulässig, möglicherweise entstehende Unkosten von nicht unerheblicher Höhe in den AGBs zu regeln?

Ich musste es erst schmerzlich erfahren, dass dies überhaupt möglich ist.


Freundliche Grüße!

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55 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von voitstef am 12.12.2013 11:04

Jedoch habe ich im Vertrag lediglich eine Lastschriftermächtigung für den Anbieter selbst unterzeichnet, angeblich findet sich in den AGBs noch ein Passus der entsprechendes regelt.

Ist es rechtlich zulässig, möglicherweise entstehende Unkosten von nicht unerheblicher Höhe in den AGBs zu regeln?


Ja, das ist Gang und Gäbe.
Dein Anbieter zieht über seine Rechnung und die erteilte Lastschriftermächtigung den Betrag für den Drittanbieter über dein Konto ein und reicht ihn an selbigen weiter.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Alle Anbieter haben eine Fremdleistungsklausel in den AGB. Jeder Verbraucher kann diese Fremdabrechnung aber untersagen. Anruf reicht.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Seit wann geht das so? Sprich: Wann fing das an? Hier hast du ggf. ein Problem mit den Fristen.

Dein Internet-Anbieter ist nur dein Internet-Anbieter oder bietet er auch Festnetz für dich an? Denn dass man in einem reinen DSL-Angebot überhaupt Drittanbieter-Verträge wirksam abschließen kann, ist ein Ding nahe an der technischen Unmöglichkeit. Wenn es so einfach wäre, einer "IP-Adresse" eine Rechnung zu stellen, hätten wir ein Riesen-Chaos in der Welt, denn das würden Betrüger zu scharen nutzen.

Es gibt aber durchaus Dienste, wo man explizit via Klick Dinge über die normale Rechnung bestellen kann. Zumindest bei der Telekom kenne ich das, wobei man aber die Zugangsdaten explizit gesondert angeben muss.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Angeblich habe ich zu Hause über WLAN mit dem Handy ein Abo für 4,99€/Woche abgeschlossen
Dann würde ich primär den angeblichen Vertragspartner angehen und das Geld zurückholen, zumindest wenn diese Aboleistung nicht genutzt wurde.
Reihenfolge der Argumentation:
1. Vertrag abstreiten (Beweis des Anbieters?)
2. Widerrufsrecht hilfsweise(ich habe noch nie eine Widerrufsbelehrung einer Abofalle gesehen :grins: )

Suchfunktion im Forum hilft ebenfalls sich zu informieren.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Da das über die Rechnung des DSL-Anbieters geschieht, muss man allerdings dort der Rechnung des Drittanbeiters ausdrücklich widersprechen. Und das sollte man zeitnah tun.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Da das über die Rechnung des DSL-Anbieters geschieht
Wirklich? Ich vermute eher einen Verschreiber o. unglückliche Ausdrucksweise. Es gibt jede Menge Tricks um Handyuser in die WAP-Billingfalle zu locken, aber eine Berechnung über DSL-Rechnung könnte an sich nur über Telekom passiseren. Außerdem wird dort berechnet wo die Leistung erbracht werden soll - nämlich am Handy. Ein Klingelton-Abo auf DSL wäre aber toll, da dann ohnehin keine Leistung erbracht werden kann und damit der angebliche Vertrag hinfällig wäre.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Zuallererst mal zu den Unklarheiten:

- Die sog. Drittanbietersperre habe ich mitterlweile natürlich aktiviert. Es wurde mir allerdings bei Vertragsabschluss nicht gesagt, dass es diese Drittanbieter gibt und mein Provider die Beträge direkt abbucht. Ich dachte es gibt vllt. eine gesetzliche Regelung, dass man möglicherweise entstehende, erhebliche Unkosten nicht in den AGB verstecken darf.

- Die Buchungen laufen seit 30.06.2013. Ich habe es im September bemerkt und dem widersprochen. Der Vertrag ist ein reiner Internetvertrag (LTE zu Hause), gebucht wurde über die SIM-Karte des Routers, abgeschlossen wurde der Vertrag nach Aussage des Drittanbieters angeblich von einem iPhone (ich besitzte eines und bin auch über WLAN zu Hause am surfen). Irgendwelche Angaben habe ich nirgends gemacht, dass ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist bestreite ich entschieden. Das Abo ist kein Klingelton o. Ä. sondern ein Erotikabo, mir wurde die Nutzung von Videodienstleistungen berechnet, jedoch hatte ich nie eine Leistung bekommen.


- Den Vertrag habe ich bereits abgestritten, der Drittanbieter war jedoch nicht bereit mir das Geld zurückzuerstatten (ein Drittel hat er kulanzhalber angeboten). Angeblich hat er Verbindungsdaten von mir gespeichert, und auch eine Bestätigungs-SMS geschickt (kann man mit der Router-SIM natürlich nicht abrufen).


- Bei meinem Provider habe ich bereits widersprochen. Auch von deren Seite wurde eine Rückerstattung abgelehnt.


Kurzum: Es ist technisch möglich, hat nie so stattgefunden, und nach wie vor zweifele ich an der Rechtmäßigkeit der Abbuchung direkt durch meinen Provider.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es ist technisch möglich <hr size=1 noshade>

Das iPhone hat keine eigene SIM-Karte, die über die gleiche Rechnung läuft? Wenn nicht, ist das hier eindeutig technisch unmöglich.

Siehe auch http://www.computerbetrug.de/telefonabzocke/wap-billing-abofallen-bei-iphone-und-smartphones
http://www.heise.de/ct/artikel/WAPzocke-1370330.html

Genau angeschaut habe ichs mir nicht. Aber wenn Heise schreibt, dass das nur funktioniert, wenn das Gerät selbst, auf dem der Browser läuft, die SIM eingelegt hat, würde ich das mal glauben.

Insofern:
Schritt 1: Strafanzeige wegen Betrugs gegen diese Abo-Firma

Schritt 2: Dem Telefonanbieter mit Verweis auf die Strafanzeige, sowie die Technik (was sie schildern ist unmöglich) und ein Prüfprotokoll gemäß §45i TKG verlangen, sowie die Aufforderung, binnen 14 Tagen sämtliche Beträge gut zu schreiben, andernfalls wirst du die nächsten Rechnungen mindern, bis der Schaden beglichen ist.
Vorsorglich würde ich noch den Anbieter auf §45k TKG Ziffer 2 verweisen. Dort steht drin, dass er dir nichts sperren darf, denn er darf erst sperre, wenn du mit 75€ in Verzug bist und dabei dürfen die Drittanbieter-Forderungen nicht mit eingerechnet werden.

Man kann dem Internet-Anbieter auch schreiben, dass man die Bundesnetzagentur hinzuzieht und sich über den Anbieter beschwert, wenn er das TKG nicht einhält und bei Betrugsfällen für zwielichtige Anbieter Inkassobüro spielen will.



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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Aha - also simbasierter Internetanschluß. Wenn die Routersim belastet wird, könnte das auch eine gute Argumentation geben (Auch AGB prüfen). Sollen die doch den Vertragsschluß beweisen. Evtl. bekommt man die auch ausgehebelt mittels Verstoß gegen die Buttonregel! Oder war ein Besucher über WLAN am Router connected?

Bei Erotik fällt mir noch folgendes ein:
Den Anbieter darauf hinweisen, das das Abo allenfalls von einem Minderjährigen abgeschlossen sein könnte und die Bestellung a)schwebend unwirksam ist und b)offenbar keine Alterskontrolle stattfand. :grins:
Die Mogelanbieter bekommt man, wenn auch mit viel Mühe und Arbeit meist doch zur Rückerstattung.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Handstände würde ich alle gar nicht machen, wenn prominente und seriöse Technik-Redaktionen (wie sie bei Heise zum Beispiel rumlaufen) deutlich sagen, dass so etwas im Prinzip technisch unmöglich ist. Dann solange auf dem Standpunkt bleiben, bis nachgewiesen wird, wie das möglich war ohne Betrug.
Dann aber bleibt noch, dass man nie bewusst einen Vertrag einging (Buttongesetz usw.) und dann bleibt nochmal eine Hürde, die man ausräumen muss.

Bei solchen Dingen kann man mit ziemlicher Sicherheit von Betrug ausgehen und davon, dass die alle ganz kleinlaut werden, sobald man Prüfprotokoll anfordert und Strafanzeige erstattet.

Es wäre ja nicht so, dass du der einzige bist, der hier in eine Falle getappt bist und auch nicht so, dass du der einzige bist, der sich beschwert. Der Provider wird schon anhand der Beschwerdezahl sehr genau wissen, dass da was illegales im Busch ist... Er will es sich nur einfach machen, denn er verdient an dem ganzen kräftig mit und mit Rechnungsbeschwerden und Gutschriften hat er nur einen Haufen Ärger, denn er muss sich das Geld auch erst mal wiederholen und gerade bei betrügerischen Providern ist das Geld längst in dunklen Kanälen verschwunden und der Anbieter guckt dumm aus der Wäsche.

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#11
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Das iPhone ist ein anderer Vertrag von einem anderen Anbieter.

Inwiefern kann die Routersim eine gute Argumentantion im Bezug auf die AGB geben?

Den WLAN-Zugang habe ausschließlich ich.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Inwiefern kann die Routersim eine gute Argumentantion im Bezug auf die AGB geben?

k.A. aber wie gesagt würde ich so weit nicht gehen. Du bist mit PC oder per WLan mit Handy drin. Beide Wege bedeuten, dass es technisch nicht möglich ist, per WAP-Billing einen Vertrag abzuschließen. Und an eine IP-Adresse kann keine Rechnung gestellt werden. Also: Betrug.

Soll doch die Staatsanwaltschaft schauen, was dort genau schief lief und wer da wie nun betrogen hat.

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#13
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin mir nicht sicher ob es via WAP-Billing lief, kenne mich damit nicht aus.

Hier das Schreiben des Anbieters (Auszug):

"Über die Mobilfunknummer XXXXX wurde auf der mobilen Seite http://m.getsexymobile.de am 30.06.2013 um 20:27 Uhr via eines iPhone eine Erotik-Flatrate SIMCLIP8 gebucht. Die Kosten für diese belaufen sich auf 4,99 Euro pro Woche. Über die Erotik-Flat wurde Service in Form von Video-Material (Prinz und Prinzessin spielen erotische Spiele) bezogen."


Die Mobilfunknummer ist wie gesagt die der Router-SIM.


Kennt sich jemand aus ob es tatsächlich technisch nicht möglich ist?

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Leider habe ich noch keinen LTE-Router in Händen gehabt. Daher kann ich nur unter Vorbehalt anmerken:
Eine Buchung unter einer Router-SIMnr. erscheint mir sehr unwahrscheinlich. Unter der berechneten Nummer müßte die Bestellung und die Bestätigungs-SMS erfolgt sein. Außerdem ist dieser Router nun das Gerät, an dem die Leistungserbringung(=Abo) angeblich stattfindet. Hier kann mangels Display gar keine Leistung genutzt werden. Ferner ist es zweifelhaft, das hier ein Vertragschluß wirksam(vorgeschriebene Buttonlösung) vereinbart sein konnte. Die Willenserklärung kann scheinbar von jedem WLAN-angebundenen iphone ausgelöst werden - aber es wird die Router-SIM und nicht die iphone-SIM belastet. Somit kann der Anbieter nicht nachweisen, das ein Abo mit dem iphone des Router-Besitzers erfolgt ist.
Die Argumente "fremdes iphone" und Minderjähriger kann man nach Belieben einsetzen um dem Anbieter Dampf zu machen, auch wenn es hier keine echten Sachverhalte sein sollten. ;)
Ich würde mit einem Prepaid-Handy oder einem gegen Drittanbieter gesperrtem Handy die Webseite besuchen und Buttongestaltung, Altersprüfung und Widerrufsbelehrung prüfen und mit Sicherheit Ansätze für rechtliche Maßnahmen finden :grins:

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die URL deutet auf WAP-Billing hin, ja.

Wie gesagt, ich würde Strafanzeige wegen Betrugs erstatten. Mich dabei auf beispielsweise den verlinkten Bericht der Heise berufen, dass das technisch unmöglich ist. Die Behauptung, dass das via iPhone geschehen sei ist, da dein iPhone eine völlig andere SIM hat schlichtweg gelogen. Entweder ist das via Router gelaufen (denn dort steckt die SIM drin um die es geht) und da wäre sehr fragwürdig, wie, oder aber es ist unmöglich.

Nochmal zum Verständnis: Dein iPhone und dein PC bauen via TCP/IP über WLan oder Kabel eine Datenverbindung zum Router auf. Der spielt dann extakt das: Er spielt Router und leitet die Datenpakete 1zu1 weiter ins Internet zum jeweiligen Server.

Damit das funktioniert hat müssten PC oder iPhone die SIM deines Routers kennen. Aber woher? TCP/IP sieht nicht vor, dass man weiss, wie man hier Datenverbindungen erzeugt. Insofern hätte, wenn denn via WAP-Billing nun auf die Router-SIM etwas hätte stattfinden können, nur eines passieren können:

Dein Router hätte die Datenpakete analysieren und umschreiben müssen, seine SIM reinverpacken müssen. Da so etwas aber explizit als Feature eingebaut werden müsste (und es ist nicht leicht), da dann auch keine gesicherten Datenverbindungen mehr genutzt werden können, denn der Router hätte bei SSL-Verbindungen diese gar nicht entschlüsseln und neu verpacken können, bringt man das gesamte Konstrukt ins Wanken.

Insofern: ich würde, ggf. technisches Gutachten vorausgesetzt, wenn das Gericht einem nicht glaubt, sehr gute Chancen sehen, dass man denen Betrug nachweisen kann und dass du am ende den Mist nicht zahlen musst.

Noch eine Randnotiz: Da du schon im September reklamiert hast, war das mit 3 Monaten nach erster Rechnungslegung auch noch sehr gut in der Zeit.

Dem Anbieter würde ich nur folgendes schreiben (darfst gerne als Inspiration verwenden): "Hallo. Ich fordere sie auf, binnen 14 Tagen zu bestätigen, dass Sie die Abrechnungen des betrügerischen Abos XYZ zu je XX€ seit Juni stornieren. Sollten Sie sich weiterhin weigern, werde ich bei den nächsten Rechnungen eine Minderung vornehmen und den unberechtigt eingeforderten Teil einbehalten.
Bitte beachten Sie, dass trotz dieser Minderung gemäß TKG keine Sperre erfolgen darf, da Drittanbieter-Forderungen grundsätzlich nicht als Druckmittel verwendet werden dürfen. Bei einer Sperre des Anschlusses werde ich unmittelbar eine einstweilige Verfügung bei Gericht einreichen.
Davon ab fordere ich umgehend ein technisches Prüfprotokoll gemäß §45i TKG . Ich weise darauf hin, dass mir ein einfaches Papier, in dem eine Prüfung bestätigt wird, nicht ausreicht.

Am Rande sei bemerkt, dass das, was sie schildern, im Internet als technisch unmöglich geschildert wird. Insofern habe ich Strafanzeige wegen Betrugs erstattet. Ich bin sicher, dass die Staatsanwaltschaft sie je nach Ermittlungslage als Zeuge oder wegen Beihilfe als Beschuldigte vernehmen wird. Wie sie das aufklären ist nicht mein Problem. Sie sollten nicht mit Betrügern zusammenarbeiten und versuchen, für Betrüger auch noch Inkassobüro zu spielen. Ich empfehle Ihnen, für die ihnen bekannte Betrugsfirma "Mobile Foundation GmbH" auch im Sinne der anderen Kunden jegliche weitere Rechnungslegung zu verweigern.

Ich sage gerne an Eides statt aus, dass die SIM ausschließlich im Router und nicht in einem iPhone betrieben wurde und dass ich diese Schmuddel-Seiten nie besucht habe."

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-- Editiert mepeisen am 14.12.2013 08:19

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#16
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen!

Es hat sich mittlerweile einiges getan, leider jedoch nicht zum Guten.

Habe freundlich an vodafone geschrieben und um Erstattung gebeten, mit obigen Argumenten. Leider bekomme ich auf sämtliche Widersprüche keine Antworten, einmal kam lapidar zurück, dass meinem Wunsch leider nicht nachgekommen werden kann, ohne auf Details einzugehen. Laut dem telefonischen Aussage hat mein Anbieter den Widerspruch gegen die Rechnung schlichtweg abgelehnt. Dürfen sie das als (vermeintlicher) Gläubiger selbst?

Daher addieren sich leider die Beträge auf meiner Rechnung. Mittlerweile wurde mir bereits zweimal der Anschluss gesperrt, wegen nicht bezahlter Rechnungen, darüber hinaus hat mir der Support mitgeteilt, dass die Drittanbieterforderung bestehen bleibt, und auch bei einem Widerspruch in die 75€ (die es für eine Sperrung braucht) hineingerechnet werden. Ergo: Sperrgebühren, Mahngebühren, Zahlungsaufschübe - es kommen immer mehr Posten auf die Rechnung, ich habe oft über Tage oder Wochen kein Internet (auf welches ich angewiesen bin) und mein Provider kommt mit dem bekannten Argumenten.

Selbst die Aufforderung nach einem Prüfprotokoll ist schlichtweg "untergegangen", heißt einfach nicht im System vermerkt. Einen angeblich gesendeten Brief vom 20.12.2013 mit der Begründung zur Sperrung habe ich nie bekommen, der Telefonsupport kann ihn jedoch nicht einsehen und auch nicht veranlassen, dass er erneut abgeschickt wird, weil keine ausstellende Abteilung dabeisteht.


Hat jemand einen Vorschlag, wie man doch noch zu einem Ergebnis kommen kann?
Ich bin am Ende mit meinem Latein, habe um heute ins Internet zu kommen 200€ unter Vorbehalt begleichen müssen, stehen noch 73€ offen, freigeschalten wurde mein Anschluss aber nur mittels eines weiteren Zahlungsaufschubes.


Viele Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Selbst die Aufforderung nach einem Prüfprotokoll ist schlichtweg "untergegangen", heißt einfach nicht im System vermerkt. Einen angeblich gesendeten Brief vom 20.12.2013 mit der Begründung zur Sperrung habe ich nie bekommen..


Hast Du den Brief per Einschreiben geschickt?
Falls nicht, dann kannst Du nicht beweisen, dass die Aufforderung Vodafone auch erreicht hat.

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" "

Zitat:
Ich bin am Ende mit meinem Latein, habe um heute ins Internet zu kommen 200€ unter Vorbehalt begleichen müssen, stehen noch 73€ offen, freigeschalten wurde mein Anschluss aber nur mittels eines weiteren Zahlungsaufschubes.


Man kann sich natuerlich von Vodafone erpressen lassen.
Man kann aber auch bei Gericht eine Einstweilige Verfuegung erwirken.

-- Editiert Steffen Meier am 08.01.2014 08:52

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde A) zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betrugs gegen die Schmuddel-Anbieter, sowie gegen Vodafone wegen Nötigung/ Beihilfe zum Betrug schalten. Begründung bei Vodafone: Die Sperren dir den Anschluss, obwohl es nach TKG verboten ist, widersprochenen Drittanbieter-Rechnungen einzutreiben, obwohl es nach TKG verboten ist, wegen offenen Drittanbieter-Rechnungen zu sperren.

B) zu einem Anwalt vor Ort und der soll Unterlassungsklage und Schadensersatzklage anstrengen.

Andere Lösung sehe ich nicht. Stimme Steffen zu, das ist fast schon Erpressung.

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-- Editiert mepeisen am 08.01.2014 09:26

-- Editiert mepeisen am 08.01.2014 09:27

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe hier einen Berg Einschreiben-Rückschein (zu je 4,50€), habe noch nicht alle den entsprechenden Schreiben zugeordnet, gestern aber alles nocheinmal zusammengefasst und in einem netten Brief wiederum mit Rückschein an den Anbieter geschickt.
Das sehe ich auch als Erpressung. Ständig mit dem umkompetenten Support diskutieren zu müssen und Gesetzestexte vorzulesen grenzt an Nötigung bis Körperverletzung ;)

Anzeige gegen den Schmuddelanbieter ist selbstverständlich gestellt, gegen Vodafone werde ich das noch tun. Macht nur wieder Arbeit um alle Unterlagen zu sortieren und aufzubereiten.

Habe mich bereits mit einem befreundeten Juristen unterhalten, Problematik ist nur mein nicht-vorhanderen Rechtsschutz, und die Tatsache, dass ich kurz vor meinem Diplom stehe. Ich stimme aber leider zu, ohne einen Rechtsanwalt sehe ich auch kaum noch eine Lösung.

Über Verfügungen findet man im Netz leider wenig. Kann nur ein Fachmann eine solche gerichtlich erwirken lassen?


Ich wohne auf dem Land, in einem Haus, das mir nicht gehört und alt ist. LTE ist die einzige Möglichkeit halbwegs schnelles und ohne große Umbauarbeiten empfangbares Internet zu bekommen. Dazu der Unistress. JA - ich fühle mich erpresst von Vodafone!

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich habe hier einen Berg Einschreiben-Rückschein (zu je 4,50€),


Gut! Wenn ein Pruefprotokoll angefordert wurde, darf nicht gesperrt werden (es besteht kein Verzug).

quote:
Ständig mit dem umkompetenten Support diskutieren zu müssen und Gesetzestexte vorzulesen grenzt an Nötigung bis Körperverletzung


Alles schriftlich machen! Telefonieren bringt gar nichts.

quote:
Ich stimme aber leider zu, ohne einen Rechtsanwalt sehe ich auch kaum noch eine Lösung.


Wenn Du nichts machst, sind die EUR 200 auf Nimmerwiedersehen verloren.

quote:
Ich bin am Ende mit meinem Latein, habe um heute ins Internet zu kommen 200€ unter Vorbehalt begleichen müssen,


Was eigentlich eine gute Idee war, denn so hast Du weiterhin Internet und die Noetigung seitens Vodafone wurde so bewirkt.
Du hast aber realistisch die Chance, das Geld wiederzubekommen.

quote:
Anzeige gegen den Schmuddelanbieter ist selbstverständlich gestellt, gegen Vodafone werde ich das noch tun.

Meine Glaskugel sagt mir, dass es irgendwann ein generisches Entschuldigungsschreiben des Vorstandsstabs kommt und 80% des Schadens als Gutschrift gewaehrt werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Meine Glaskugel sagt mir, dass es irgendwann ein generisches Entschuldigungsschreiben des Vorstandsstabs kommt und 80% des Schadens als Gutschrift gewaehrt werden.

Worauf man nicht einsteigt und 100% fordert und im Gegenzug noch die ganzen Einschreibegebühren als Schadensersatz fordert, sowie für die Zeitdauer der Sperrung eine Minderung auf 0€ vornimmt.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ya394563-87
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 33x hilfreich)

Gibt es denn mittlerweile Neuigkeiten?
Konnte vodafone irgend etwas nachweisen, ist die Strafanzeige rausgegangen, gab es das Geld zurück?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Wirkliche Neugigkeiten nicht, das ist eine endlose Geschichte. Ich fasse es kurz zusammen:

- Vodafone bleibt bei seiner Position, wonach ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen wurde und verlangt die Beträge, nachweisen konnten sie mir nichts, ein mehrfach schriftlich gefordertes Prüfprotokoll habe ich bis heute nicht bekommen, die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren über die Bundesnetzagentur wurde abgelehnt.
- Strafanzeige ging raus, wurde jedoch eingestellt, aus "Mangel an Beweisen".
- Bekommen habe ich im Zuge der ganzen Angelegenheit eine "Kulanzgutschrift" (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) von 120€.


Nach wie vor ist Vodafone nicht in der Lage mir zu Punkten wie dem Prüfprotokoll, der Anschlusssperrung trotz widersprochener Rechnung, den mir in Rechnung gestellten Kosten (Sperrung, Freischaltung, Zahlung via Überweisung, Lastschriftrückgaben, Suppporthotline, usw.) Auskunft zu erteilen, bzw. Stellung zu beziehen. Die Schreiben werden ignoriert, Antwort bekomme ich wenn überhaupt in Forum von Satzbausteinen wie "Ihr Anliegen müssen wir leider ablehnen".

Daher habe ich das Vertragsverhältnis fristlos gekündigt. Reaktion darauf war, dass mein Vertrag fristgerecht im September gekündigt wurde.

Es kommen auch nach wie vor monatliche Rechnungen mit entsprechenden Forderungen.

Frage an dieser Stelle an die Juristen: Brauche ich überhaupt auf die Rechnungen zu reagieren, wenn vorher bereits mehrfach widersprochen und der Vertrag nachweislich (Einschreiben Rückschein) fristlos gekündigt wurde?

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Frage an dieser Stelle an die Juristen

Juristen findest du oben unter dem Button "Frag einen Anwalt". Hier im Forum findest du Laien.

quote:
Brauche ich überhaupt auf die Rechnungen zu reagieren, wenn vorher bereits mehrfach widersprochen und der Vertrag nachweislich (Einschreiben Rückschein) fristlos gekündigt wurde?


Brieffreundschaften verbieten sich sowieso. Ich würde hier solange keinen Finger mehr krumm machen und alles abheften, solange kein Gerichts-Schreiben kommt. Mahnbescheid widersprechen und falls es eine Klage gibt, würde ich all das vorlegen und Vodafone müsste erst mal erklären, was da überhaupt lief und wieso man mehrfach gegen das TKG verstößt. Meine Vermutung: Sobald sich das ein Vodafone-Anwalt/Inkasso-Anwalt durchschaut, wird er das als "Nicht verfolgbar" einstellen.

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-- Editiert mepeisen am 28.07.2014 20:55

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

So werde ich es auch handhaben - der "Kundenservice" ist wohl lediglich vorhanden um Ansprüche abzuweisen.

Eine Unklarheit dabei: Ich habe von Vodafone zum Vertrag dazu ein Modem bekommen, und vom technischen Support später noch eine Außenantenne. Leider habe ich auf mehrmaliges schriftliches Nachfragen keine Antwort bekommen, wie damit zu verfahren ist.
Wer ist in dem Falle der Eigentümer, kann ich die Hardware entsorgen/weiterverkaufen?

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Da du das augenscheinlich nicht gekauft hast, sondern nur gemietet, würde ich es erst einmal in einem Karton kostenlos für die einlagern.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe von Vodafone zum Vertrag dazu ein Modem bekommen, und vom technischen Support später noch eine Außenantenne. Leider habe ich auf mehrmaliges schriftliches Nachfragen keine Antwort bekommen, wie damit zu verfahren ist.
Wer ist in dem Falle der Eigentümer, kann ich die Hardware entsorgen/weiterverkaufen? <hr size=1 noshade>

Statt nachzufragen einfach lesen. In den mir bekannten vertraglichen Vereinbarungen ist der Status der Hardware (Miete, Leihe, Geschenk) jeweils festgehalten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Was den Router angeht ja. Gibt's dafür eine Frist, wie lange ich den ggf. aufheben muss?

Die Außenantenne ist unklar. Habe ich auf anraten des tech. Support selbst gekauft und über das Kundenkonto wieder gutgeschrieben bekommen. Dabei sind mir die Eigentumsverhältnisse unklar.

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du das gekauft hast, ist es deins. Punkt aus. Eine etwaige Gutschrift bedeutet vielleicht ein kulantes Entgegenkommen aber sicherlich keinen Kaufvertrag zwischen Vodafone und dir.

Beim Router: Im Zweifel die 3 Jahre zum Jahresende (Verjährung) aufheben.

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wie ist denn der Status mit dem Abo-Anbieter?

Routerhardware ist immer dann dem Kunden, wenn 1.-€ Kaufpreis oder mehr berechnet wurden.

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