Schönen guten Morgen,
gerne würde mich eure Meinung zu folgender Thematik interessieren.
Es wurden Karten für eine Abendshow in einer Stadt erworben, die gut 120 KM vom Wohnort entfernt ist und ein in der Nähe der Veranstaltung befindliches Hotel gebucht.
Kurz vor Beginn der Abendshow informierte man die Besucher, dass die Show nicht stattfindet und man bitte die Karten zurückgeben soll, eine Erstattung des Geldes oder die Ausstellung eines Gutscheines für eine Folgeshow wurde angeboten.
Aufgrund der späten Absage war eine Stornierung des Zimmers selbstverständlich nicht mehr möglich.
Nun möchten wir natürlich vom Veranstalter gerne eine Erstattung der Hotel-und Reisekosten haben, die uns entstanden sind. In den AGB des Veranstalters steht zu diesem Punkt nur folgendes: "Alle Ansprüche, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, insbesondere Ansprüche wegen einer Absage oder Verlegung der Veranstaltung oder der Art und Weise ihrer Durchführung, richten sich daher ausschließlich an den Veranstalter. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, sich 1-2 Tage vor der Veranstaltung zu vergewissern, ob die Veranstaltung tatsächlich statt findet."
Sowohl an dem Abend, als auch nach schriftlicher Anfrage teilte man uns nicht mit, was die Gründe für den Ausfall sind und ob diese der Veranstalter zu vertreten hat.
Wie sehr Ihr die Sache rechtlich? Haben wir ein Recht, ob ganz oder teilweise lassen wir mal dahingestellt, die Kosten unserer Aufwendungen erstattet zu bekommen?
Abgesagte Show/Konzert Schadensersatz
21. August 2015
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Frage vom 21. August 2015 | 08:33
Von
Status: Beginner (146 Beiträge, 103x hilfreich)
Abgesagte Show/Konzert Schadensersatz
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#1
Antwort vom 21. August 2015 | 15:44
Von
Status: Lehrling (1417 Beiträge, 649x hilfreich)
Nicht durchsetzbare Luftforderung. Das ist Risiko. Es gibt auch Hotelreservierungssysteme, die bis 18 Uhr am Anreisetag Stornierung anbieten. Mit der Schadensersatzlogik müssten weiter entfernte Bucher 3x mehr zahlen für die Show, da die ja höhere Gegenrechnungen aufstellen. Würde dir auch nicht gefallen.
#2
Antwort vom 21. August 2015 | 15:56
Von
Status: Praktikant (903 Beiträge, 705x hilfreich)
Zitat:Erstattung der Hotel-und Reisekosten
Waren/sind denn diese Kosten Bestandteil der Veranstalltung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. August 2015 | 17:15
Von
Status: Beginner (146 Beiträge, 103x hilfreich)
Was ist denn mit 284 Bgb?
Die Veranstaltung wurde ein paar min vor Beginn abgesagt, also kurz vor 8.
Hotel war kein Bestandteil der Leistung
Und jetzt?
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