Abgesagte Veranstaltung - Rückerstattung?

8. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
smogman
Status:
Student
(2639 Beiträge, 855x hilfreich)
Abgesagte Veranstaltung - Rückerstattung?

Hallo liebe Forumsgemeinde. Nach einiger Zeit auch mal wieder eine Anfrage meinerseits.

Ich habe vor einigen Wochen eine Karte für ein Festival bestellt und bezahlt. Einen Tag vor dem Festival hat der Veranstalter Suizid begangen und die restliche Crew das Festival kurzfristig abgesagt. Eine wirklich tragische Angelegenheit, auf die hier aber nicht näher eingegangen werden muss.

Fraglich ist für mich: Ist eine Rückerstattung möglich, muss diese bei der Crew des Festivals geltend gemacht werden oder beim Rechtsnachfolger des Verstorbenen? Das Festival wird nächstes jahr wieder stattfinden, die Kartenbesteller von diesem jahr sollen aber KEIN Geld zurückerhalten.

Wie und gegen wen setzt man seine Forderung durch?

Vielen Dank im Voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Ist eine Rückerstattung möglich


Klar, die Leistung wurde ja nicht erbracht.

quote:
muss diese bei der Crew des Festivals geltend gemacht werden oder beim Rechtsnachfolger des Verstorbenen?


Bei dem, gegenüber dem man einen Anspruch aus dem Ticket hat, also dem Veranstalter bzw. seinem Rechtsnachfolger.



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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2639 Beiträge, 855x hilfreich)

Wenn dessen Firma nicht mehr existiert und seine Familie wegen Schulden das Erbe ausgeschlagen hat gibt es vermutlich nichts zu holen, richtig?

Mit den Einnahmen aus dem Vorverkauf wurden wohl andere Kosten gedeckt...Da sind einem als Privatmensch scheinbar völlig die Hände gebunden.

...Zeit für eine Rechtsschutzversicherung. :/

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#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1141x hilfreich)

quote:
Wenn dessen Firma nicht mehr existiert und seine Familie wegen Schulden das Erbe ausgeschlagen hat gibt es vermutlich nichts zu holen, richtig?


Einfach so verschwinden Firmen nicht. Hier muss ein ordentlicher Prozess zur Firmenauflösung stattfinden.

Ein Festival wird wohl nicht eine einzelne Privatperson organisiert und veranstaltet haben.

quote:
Das Festival wird nächstes jahr wieder stattfinden, die Kartenbesteller von diesem jahr sollen aber KEIN Geld zurückerhalten.

Die Frage ist, wer ist dann der Veranstalter?

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#5
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
wer ist dann der Veranstalter?


Könnte ja sein, daß die Erben eine neue Firma gründen dafür. Die ist dann nicht schon deswegen Rechtsnachfolger, weil sie ein Festival mit gleichem Namen organisiert. Das wäre dann Pech für den TE.

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