Abgeschlossenen Vertrag im Fitnesscenter; eine Woche später Feststellung einer Schwangerschaft

10. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Showmeheaven99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeschlossenen Vertrag im Fitnesscenter; eine Woche später Feststellung einer Schwangerschaft

Hallo, ich habe ein großes Problem! Ich habe am 23. April einen Vertrag im Fitnesscenter abgeschlossen. Eine Woche später erfuhr ich, dass ich schwanger bin. Nun wollte ich aus dem Vertrag zurücktreten weil er für mich durch die Schwangerschaft nutzlos ist und ich mein angestrebtes Ziel nicht umsetzen kann. Habe das schriftlich in einem Schreiben formuliert, was ich am 2. Mai verfasst habe und abgegeben habe.
Fakt ist, dass ich, wenn ich gewusst hätte dass ich schwanger bin, nie einen Vertrag abgeschlossen hätte.
Nun lassen die mich nicht aus dem Vertrag beziehungsweise bieten die mir an, den Vertrag ruhen zu lassen, aber nächstes Jahr wird es dafür dran gehangen. Für mich ist es aber undenkbar, wenn das Baby da ist zum Sport zu gehen, da ich niemand habe, der auf das Kind aufpasst.

Gibt es noch eine Chance für mich da irgendwie aus dem Vertrag raus zu kommen?

Mit freundlichen Grüßen
Victoria Röhm

-- Editiert von Moderator am 10.05.2018 16:14

-- Thema wurde verschoben am 10.05.2018 16:14

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun ja, es hat zwar nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Trotzdem, wie wäre es, mal als Einstieg die genauen Vertragsbedingung zu studieren? Die kennen wir hier nämlich nicht.

wirdwerden

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#2
 Von 
Showmeheaven99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun ja, es hat zwar nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Trotzdem, wie wäre es, mal als Einstieg die genauen Vertragsbedingung zu studieren? Die kennen wir hier nämlich nicht.

wirdwerden


In steht nur , dass bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden kann. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, d.h. die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

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#3
 Von 
Showmeheaven99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Vertragsbruch ist auch von deren Seite getätigt worden, vereinbart war die einmalige Aufnahmegebühr wird in 3 Raten gezahlt. Sie haben mir die gesamte Rate abgebucht.

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#4
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Wieso willst du zurücktreten?

Geh die paar Monate arbeiten, so lange es noch geht (das ist je nach Schwangerschaft und Arbeitstätigkeit unterschiedlich), verdiene dir dein Geld und gehe dann in den Mutterschutz.

Bei Mutterschutz und Elterngeld ist es übrigens wichtig, was du bist kurz vor der Geburt verdient hast.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Man kann auch während der Schwangerschaft trainieren, ein fitter Körper unterstützt die Geburt. Sie müssen sich dann halt Ihre Ziele anders setzen, aber einen Grund, den Vertrag aufzulösen, gibt es - abgesehen von der vertraglichen Regelung, der Sie sich unterworfen haben - nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Victoria,

du kannst Dich in diesem Ratgeber über die Kündigungsmöglichkeiten für den Fitnessstudiovertrag informieren:
http://www.verzeichnis-anwalt.de/ratgeber/mustertextefront/kuendigungsvorlage-fitnessstudio-kuendigen.html

Du kannst auch direkt eine Kündigungsvorlage runterladen. Ich würde es mit einer Kündigung mal versuchen und schauen, ob das Fitnessstudio das akzeptiert.

Viele Grüße
Michael

Signatur:

Neue Mandanten mit einem Eintrag im Anwaltsverzeichnis finden: www.verzeichnis-anwalt.de

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#7
 Von 
Showmeheaven99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir bringt der Sport im Fitnesscenter nix. Ich habe mich angemeldet, weil ich mein Gewicht reduzieren wollte. Ich kann den Vertrag einfach nicht voll nutzen. Und ich wusste bei Anmeldung nix von meiner Schwangerschaft. Da ich Erzieherin gelernt habe, bin ich schon im Beschäftigungsverbot.

Vielen Dank Michael für die Seite.

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#10
 Von 
Showmeheaven99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte schon mal eine Fehlgeburt und bin nach langer Zeit wieder schwanger geworden. Ich möchte einfach kein Risiko eingehen.

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#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Daß Sie sich nicht fit machen wollen, auch nicht wenn es eigentlich besser wäre für Sie und das Kind, wird ja aus Ihren Äußerungen klar. Das Fitnessstudio muss aber auch nicht wollen - nämlich, Sie aus dem Vertrag zu lassen.

Nochmals, Schwangerschaft ist kein Grund, den Vertrag aufzulösen oder vorzeitig zu beenden. Sie sollten umgehend zum nächstmöglichen Kündigungstermin kündigen, allerdings müssen Sie die Beiträge natürlich bis zum Beendigungszeitpunkt des Vertrages entrichten, aber Sie brauchen natürlich nicht hinzugehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#13
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Das Studio bietet doch an, den Vertrag für die Schwangerschaft auszusetzen. Warum nicht diese Möglichkeit wahrnehmen?

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es geht doch hier gar nicht um einen Vertragsrücktritt, sondern nur um die Frage, ob der werdenden Mutter ein außerdordentliches Kündigungsrecht zusteht. Und dafür ist hier nichts vorgetragen.

wirdwerden

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Showmeheaven99):
Ein Vertragsbruch ist auch von deren Seite getätigt worden, vereinbart war die einmalige Aufnahmegebühr wird in 3 Raten gezahlt.

Das könnte man jetzt wie genau nachweisen?



Zitat (von Showmeheaven99):
Gibt es noch eine Chance für mich da irgendwie aus dem Vertrag raus zu kommen?

Eine ordentliche Kündigung sollte man eventuell jetzt schon mal raussenden, damit die später nicht vergessen wird.

Man könnte auch versuchen jemanden zu finden, der den Vertrag übernimmt - wenn das Studio mitmacht. Die Gestattung sollte man sich unbedingt schriftlich geben lassen.

Einen Grund für eine außerordentliche Kündigung sehe ich hier nicht



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der BGH hat sich beispielsweise schon mal mit der Thematik auseinandergesetzt: XII ZR 42/10 .

Darin bestätigt der BGH durchaus die Schwangerschaft als einen möglichen Grund für eine außerordentliche Kündigung. Zumindest ist sie möglich. Ob bei Schwangerschaft auf jeden Fall eine außerordentliche Kündigung möglich ist, wurde zumindest in diesem urteil nicht abschließend beantwortet.

https://www.smart-mama.de/mama-urteil-kuendigung-des-fitnessvertrages-waehrend-der-schwangerschaft/

Man beachte die Nachsätze dort wegen einiger Amtsgerichts-Urteile und den Verweis mancher Amtsgerichte auf so Dinge wie "subjektives Empfinden wegen Schwangerschafts-Beschwerden".

Man beachte vor allem den Nachtrag zum Blogeintrag, der den Fall der TE ziemlich genau trifft. Ich finde das sehr kurios, denn im Fittnesstudio macht Frau üblicherweise keine Schwangerschafts-Gymnastik oder? Dass man doch problemlos ein Baby in den ersten Lebensmonaten ins Studio mitnimmt und dann während man auf dem Laufband ist, neben sich liegen hat, halte ich auch für etwas lebensfremd...

-- Editiert von mepeisen am 11.05.2018 11:27

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Showmeheaven99):
In steht nur , dass bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden kann. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, d.h. die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.


Damit dürften die Interessen beider Vertragsparteien ausreichend berücksichtigt worden sein. Sehe hier auch kein außerordentliches Kündigungsrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo Victoria,

zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Sofern Sie sich weiter mit dem Gedanken tragen an Ihrer Kündigung festzuhalten, sollten Sie Ihr bereits zugestelltes Kündigungsschreiben dahingehend überprüfen, ob es den gesetzlichen Anforderungen (§ 314 BGB ) genügt. Danach muss Ihr Wille zur außerordentlichen Vertragsbeendigung nämlich hinreichend klar und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden.

Dabei braucht die Kündigung aber nicht ausdrücklich erklärt zu werden. Es genügt jedes Verhalten, das für einen objektiven Erklärungsempfänger den Willen der anderen Vertragspartei ergibt, das Vertragsverhältnis wegen eines wichtigen Grundes für die Zukunft zu beenden.

Die Kündigung ist dabei natürlich von der einen Vertragspartei gegenüber der anderen zu erklären.

Unter Umständen ist es dann evtl. notwendig, je nach Bewertung Ihres Kündigungsschreibens, eine erneute Kündigung auszusprechen, wobei hier unbedingt die Frist nach § 314 Abs. 3 BGB zu beachten ist.

Sollten Sie sich unssicher sein, können Sie Ihr Schreiben hier gerne posten und nachfragen.

Ich wünsche einstweilen alles Gute für den weiteren Verlauf der Schwangerschaft und eine schöne Zeit.

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