Hallo,
anhand des Ergebnisses einer Größentabelle wird ein Fahrrad für 5000 € bestellt und geliefert. Nach Lieferung stellt sich heraus, dass es zu groß ist. Es wurde die Größe M ausgewertet, bestellt und geliefert. Die Größe S hätte es sein müssen, da das Oberrohr zu hoch ist und man im Stand Probleme in gewissen Körperzonen bekommt und man nicht richtig stehen kann. Bei einem unsanften Abstieg würde es Rühreier geben!
Hat man jetzt aufgrund der falschen Größe, das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, sodass der Verkäufer sämtliche Kosten tragen muss?
Wie sieht es in einem ähnlichen Fall aus, wenn man sich aufgrund des Ergebnisses dieser Größentabelle auf der Homepage des Herstellers ein Fahrrad bei einem Händler vor Ort, der dieses Fahrrad vom Hersteller geliefert bekommt, verbindlich reserviert, das Fahrrad dann geliefert wird und man dann beim Händler feststellt, dass es nicht passt? Ist man aufgrund der verbindlichen Reservierung dann doch zur Abnahme verpflichtet?
Dankeschön.
LG
Abhnahme von bestellter Ware nach Größentabelle zwingend? Verbindliche Reservierung bindend?
14. Oktober 2021
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Frage vom 14. Oktober 2021 | 12:38
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 6x hilfreich)
Abhnahme von bestellter Ware nach Größentabelle zwingend? Verbindliche Reservierung bindend?
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2021 | 16:10
Von
Status: Unbeschreiblich (32255 Beiträge, 5668x hilfreich)
Die Standardfrage auch hier: Was steht dazu in dem Vertrag? Was genau?ZitatHat man jetzt aufgrund der falschen Größe, das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, sodass der Verkäufer sämtliche Kosten tragen muss? :
Auch da: Was steht in vertraglichen Vereinbarungen?Zitatdann doch zur Abnahme verpflichtet? :
#2
Antwort vom 15. Oktober 2021 | 12:58
Von
Status: Student (2332 Beiträge, 364x hilfreich)
War es ein Fernabsatzgeschäft und ist man selbst Verbraucher?
Dann ganz einfach Widerruf.
Und jetzt?
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