Ablösevertrag für Möbel bei Auszug

21. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ablöse456
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablösevertrag für Möbel bei Auszug

Hallo zusammen,

wir ziehen aus der aktuellen Mietwohnung aus und haben mit dem Vermieter vereinbart, dass wir uns selber um die Suche nach Nachmietern kümmern. Wir haben daraufhin eine Anzeige bei Immoscout geschalten, bei der wir angegeben haben, dass die Küche nach Möglichkeit übernommen werden soll. Zusätzlich haben wir Schlafzimmermöbel zur Ablöse angeboten. Daraufhin haben sich direkte Nachbarn, die auch in demselben Block wohnen und denselben Vermieter haben, gemeldet. Sie haben bei der Besichtigung direkt von sich aus angeboten, die Wohnung zu streichen und alle Möbel zu übernehmen, was sie auch dem Vermieter mitgeteilt haben. Die Ablöse der Möbel wurde durch einen Ablösevertrag festgehalten.

Die Nachbarn hatten mehrere Tage Zeit, zu überlegen, ob sie dem Preis zustimmen oder neu verhandeln. Wir haben dann den unterschriebenen Vertrag erhalten. Im Vertrag sind beide Nachbarn namentlich aufgeführt, werden aber nachfolgend zu "der Käufer" zusammengefasst. Zusätzlich ist eine Klausel enthalten, dass der Ablösevertrag nur dann gilt, wenn der Mietvertrag für die Wohnung mit dem Käufer zustande kommt. Heute haben uns die Nachbarn mitgeteilt, dass sie den Ablösevertrag als nichtig ansehen, da der Mietvertrag der Wohnung lediglich auf die Nachbarin abgeschlossen wurde. Außerdem wird uns vorgeworfen, dass der Preis für die Möbel und Einbauküche zu hoch angesetzt ist. Dementsprechend wird uns die Zahlung der Ablöse verweigert und wir sollen die Möbel entfernen.

Gerne kann ich bei Bedarf den Vertragsinhalt hier niederschreiben.
Ist der Vertrag wirklich nichtig?

Viele Grüße und danke für die Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Ablöse456):
Ist der Vertrag wirklich nichtig?

Das wird im Zweifel ein Gericht entscheiden.

Der § 4a Wohnungsvermittlungsgesetz und das BGB halten da einige Stolperfallen bereit ...



Zitat (von Ablöse456):
dass sie den Ablösevertrag als nichtig ansehen, da der Mietvertrag der Wohnung lediglich auf die Nachbarin abgeschlossen wurde

Ja, das kann tatsächlich sein.
Man wird den Nichtinhaber des Mietvertrages nicht wirklich zwingen können einen Vertrag zu erfüllen, wenn man man genau das ausgeschlossen hat.



Zitat (von Ablöse456):
Außerdem wird uns vorgeworfen, dass der Preis für die Möbel und Einbauküche zu hoch angesetzt ist.

Der geforderte Preis wurde festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret nach welcher Methode konkret?



Je nachdem um wieviel Geld es geht. würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent bewertet?
Das geht hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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