Abmahnung. Kein Impressum. Hat das Konsequenzen? Galerie sendet trotz Vertr. Regelung Bilder nicht z

6. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 79x hilfreich)
Abmahnung. Kein Impressum. Hat das Konsequenzen? Galerie sendet trotz Vertr. Regelung Bilder nicht z

Eine Galerie in der Schweiz die hingegen vertraglicher Vereinbarungen Kunstwerke nicht an den Besitzer zurücksendet soll verklagt werden. Der Eigentümer gibt an nicht mehr administrativ in der Galerie Tätig zu sein. Der Vertrag wurde mit seiner ehemaligen Geschäftspartnerin abgeschlossen. Jetzt ist aufgefallen das die Homepage der Seite kein Impressum hat bzw dieses nicht zu öffnen ist. Wie ist das ganze einzuordnen? Hat die Aussage bezügl. der " nicht administrativen" Tätigkeit eine Auswirkung für den Vertrag? Wer wird jetzt vom Anwalt angeschreiben. Der Besitzer mit der Adresse der Galerie? Die Zusammenarbeit mit der Galerie dauerte 3 Jahre. Sie wurde vom Künster vor 3 Monaten schriftlich beendet. Der Inhaber gibt an den Vertrag bereits von 3 Jahren gekündigt zu haben und seitdem mit dem Künster ohne Vertrag zusammen zu arbeiten. Davon ist dem Künstler nichts bekannt. Mittlerweile wird der Künstler beschimpft. Ich freue mich auf Tipps und Rat. Danke

-- Editiert von Moderator am 06.08.2015 19:19

-- Thema wurde verschoben am 06.08.2015 19:19

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Wer wird jetzt vom Anwalt angeschreiben.


Der mit dem der Vertrag geschlossen wurde.

Davon abgesehen ist das keine Frage des Strafrechts.

Daher Verschiebung in ein anderes Unterforum.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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