Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Abnahme beim Werkvertrag. Es geht um die Errichtung einer Fabrik und ich möchte gerne wissen, ob eine Spätestfrist der Abnahme rechtens ist, also wann die Abnahme erfolgen "muss", sollte diese aus Gründen die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet.
Z. B. Abnahme geplant 24 Monate nach Inkraftreten des Vertrages gem. Zeitplan (nach Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, etc.), spätestens jedoch am xx.xx.2010 wenn sich die Abnahme verzögerte aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.
Sinn der Sache (aus Verkäufersicht) soll sein, dass die Gewährleistung irgendwann auf jeden Fall beginnt und man aus dem Vertrag rauskommt.
Ich bin für Ihren Kommentar dankbar.
Abnahme beim Werkvertrag
2. April 2007
Thema abonnieren
Frage vom 2. April 2007 | 08:58
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Abnahme beim Werkvertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. April 2007 | 11:08
Von
Status: Praktikant (986 Beiträge, 575x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 2. April 2007 | 16:18
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Wenn es um den Bau einer Fabrik geht, dann stehen ja wohl auch erhebliche Summen im Raum. Ich rate daher dringend an, sich zu einem kompetenten RA zu begeben.
Und jetzt?
Schon
268.244
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten