Abnahme beim Werkvertrag

2. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Aliter
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Abnahme beim Werkvertrag

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich Abnahme beim Werkvertrag. Es geht um die Errichtung einer Fabrik und ich möchte gerne wissen, ob eine Spätestfrist der Abnahme rechtens ist, also wann die Abnahme erfolgen "muss", sollte diese aus Gründen die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet.

Z. B. Abnahme geplant 24 Monate nach Inkraftreten des Vertrages gem. Zeitplan (nach Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, etc.), spätestens jedoch am xx.xx.2010 wenn sich die Abnahme verzögerte aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.

Sinn der Sache (aus Verkäufersicht) soll sein, dass die Gewährleistung irgendwann auf jeden Fall beginnt und man aus dem Vertrag rauskommt.

Ich bin für Ihren Kommentar dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn es um den Bau einer Fabrik geht, dann stehen ja wohl auch erhebliche Summen im Raum. Ich rate daher dringend an, sich zu einem kompetenten RA zu begeben.

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