Hallo,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forumabschnitt gelandet (Falls nicht, bitte verschieben!!!!)
Folgender Sachverhalt:
Meine Schwester (18 Jahre) hat sich von einem "netten" Mann ein Abo aufschwätzen lassen. Heute kam eine Rechnung der Hörzu Zeitschrift, deswegen habe ich erst heute erfahren, dass sie sich zu sowas reissen hat lassen.
Nun weiss ich nicht, ob der Abo Vertrag widerrufen werden kann (nicht gekündigt!!!!). Das "Aufschwätzen" war vor ca. 3 Wochen (weiss es selber nicht mehr genau).
Kann man nun das Abo widerrufen, weil man doch ein 2-wöchiges Widerrufsrecht hat nach §355 II BGB
? Gilt das hier? Falls ja, ab wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen (reicht schon eine mündliche Widerrufsbelehrung oder muss eine Widerrufsbelehrung schriftlich erteilt werden)?
Ich verstehe nicht ganz, ob und bis wann ich bzw. meine Schwester den Vertrag widerrufen kann!?!?!
Wäre super,wenn mir da jemand helfen könnte!
VIELEN DANK
Abo Vertrag widerrufen?
10. März 2009
Thema abonnieren
Frage vom 10. März 2009 | 13:09
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 3x hilfreich)
Abo Vertrag widerrufen?
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#1
Antwort vom 11. März 2009 | 16:27
Von
Status: Praktikant (680 Beiträge, 237x hilfreich)
Will deine SChwester denn kündigen? Du kannst nicht einfach für sie widerrufen.
Wie ist ihr das Abo verkauft worden? Telefon oder Straße?
Widerrufsbelehrungen müssen schriftlich sein und unterschrieben vom Kunden.
Für ein am Telefon oder per Internet abgeschlossenes Zeitschriften-Abo gibt es das sonst für so genannte Fernabsatzverträge geltende 14-tägige Widerrufsrecht nicht.
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