Abo läuft nach Kündigung "blind" weiter, was nun?

4. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb388210-51
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abo läuft nach Kündigung "blind" weiter, was nun?

Hallo,
ich hatte im Jahre 2006 ein Jahresabo (Kosten 326 Euro für 1 Jahr)bei einem Unternehmen abgeschlossen, da ich für ein Berufliches Projekt so an wichtige Daten gelangen konnte (Live Daten).

Die Nutzung lief 12 Monate und ich kündigte den Vertrag fristgerecht zu 01/2007. Die Kündigungsbestätigung erhielt ich damals per Post, habe ich aber leider nicht mehr vorliegen.Weitere Rechnungen etc. kamen bis heute keine mehr.

Die auf 2 nagelneuen PC (Zugangsdaten+Passwort gespeicherten Daten, habe ich aus dem Firmeninventar Ende Dezember, meinem Vater und meinem Bruder zur Verfügung gestellt. Ich habe damals die Daten nicht gelöscht weil ich davon ausgegangen bin, das der ABO Vertrag die Nutzerdaten mit Ablauf des Vertrages sperrt, wie es überall anders auch üblich ist.

Nach Jahrelanger stillschweigenden hinnahme war ich nun am Samstag bei meinem Bruder zu Besuch und ich war überrascht das er sich den "Zugang" zu dem damaligem Nutzersystem gekauft hatte. Da sagte er ganz trocken, nee wieso das ist noch immer so wie Du ihn mir damals gegeben hast.

Ich war natürlich sehr erschrocken, prüfte es und tatsächlich, die eingegebenen User und Passwortdaten stimmten überein und der seit Januar 2007 aufgelöste Vertrag lief wohl unbemerkt weiter.

Ich bat jetzt meinen Bruder sofort die Daten zu löschen, was er auch tat, nur was kann ich jetzt erwarten, wenn dieses Unternehmen spitz bekommt das die Firma wohl vergessen hat mein Zugang zu sperren?

Gibt es da eine Art Verjährung, wenn keine Rechnung gestellt wird oder eine Art stiller Vertrag?

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Kündigungsbestätigung erhielt ich damals per Post, habe ich aber leider nicht mehr vorliegen. <hr size=1 noshade>

Das ist natürlich jetzt ungünstig.



quote:<hr size=1 noshade>Weitere Rechnungen etc. kamen bis heute keine mehr. <hr size=1 noshade>

Irgendwann mal umgezogen, Mail-Adresse gewechselt oder so?



Die Formel für die normale Verjährung lautet "Entstehungsjahr der Forderung + 3 Jahre".
Ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung, ein Vollstreckungsbescheid verlängert sie auf 30 Jahre.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung

Ist aber angreifbar, wenn nicht korrekt zugestellt und zumindest der Mahnbescheid hemmt auch nur für etwas mehr als 6 Monate.

Davon ab: Selbst wenn das Unternehmen nun die Hand aufhalten würde, hätte es zu erklären, warum es 7 Jahre lang still hält, keine Mahnung schickt oder sich sonst wie um Kontakt bemüht.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb388210-51
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Mailadresse existiert noch, umgezogen bin ich nicht.

Lediglich hat die Firma wo das Abo lief, 2x einen neuen Besitzer bekommen.

Also jetzt haben wir alles gelöscht. Davon abgesehen müsste man mich ja auch Anhand der IP erwischen, diese wird aber bekanntlich nur max 80. Tage gespeichert bei der Tcom wo wir alle sind.

Sehe ich das dann richtig, wenn wir in 80 Tagen nichts von hören kann nichts weiter passieren?

Mahnbescheide etc. habe ich in meinem Leben noch nie bekommen, vielleicht mal eine Mahnung wo die Rechnung vergessen wurde, ansonsten nichts.

Also könnte man jetzt nur 6 Monate zurückfordern oder wie verstehe ich das jetzt?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also könnte man jetzt nur 6 Monate zurückfordern oder wie verstehe ich das jetzt? <hr size=1 noshade>

Fordern könne sie alles ab 2007.
Gerichtlich durchsetzbar wäre jedoch höchstens alles ab 2011.

Aber da müssten sie erklären weshalb sie erst jetzt fordern, da könnte Verwirkung eingetreten sein.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.764 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen