Abo läuft nach Kündigung weiter

6. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
digitalabo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Abo läuft nach Kündigung weiter

Hallo zusammen,

folgendes Problem hat sich ergeben:

Jemand hat sich über Amazon für einen Dienst (Videostreaming) angemeldet. Amazon übernimmt in diesem Fall nur die Abrechnung, es handelt sich um einen Drittanbieter. Dieser Dienst hat eine monatliche Kündigungsfrist. Innerhalb des ersten Monats wurde fristgemäß zum Ende des ersten Monats gekündigt und die Kündigung wurde von Amazon auch bestätigt.

Nachdem das Abo nun schon seit ca. 14 Tagen abgelaufen ist, wurde festgestellt, dass der Dienst immer noch aktiv ist. Eine Abbuchung für den zweiten Monat erfolgte jedoch nicht!

Der Dienstanbieter wurde darüber bereits mehrfach über Chat und Email informiert. Dort bestätigt man, dass das Abo noch aktiv ist und verlangt eine Kündigung bei Amazon. Bei Amazon taucht das Abo seit Beendigung des ersten Monats nicht mehr auf, dort scheint also alles zu passen.

Womit muss der Betroffene nun rechnen, wenn er den Dienst weiter nutzt? Kann der Anbieter rückwirkend Geld nachfordern und darf Amazon das einziehen, obwohl kein Abo besteht?

Vielen Dank.

Toni





Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Kann der Anbieter rückwirkend Geld nachfordern

Nö. Für Probleme zwischen dem Plattform-Anbieter und dem Dienst ist nicht der Kunde verantwortlich.
Zitat:
und darf Amazon das einziehen

Nö.

Man sollte ansonsten tunlichst vermeiden, den Dienst nochmal aufzurufen/ zu nutzen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
digitalabo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Einschätzung.

Und wenn jetzt die Kinder den Dienst ohne Einverständnis der Eltern nutzen? Inwieweit ist man dafür verantwortlich den Zugang zu sichern?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Dann sperre die Webseite auf deinem Rechner.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
digitalabo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nicht böse sein aber war an der Frage vorbei geantwortet.
Davon abgesehen geht es nicht nur um den Rechner sondern auch um diverse Tablets und sonstige Geräte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119489 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von digitalabo):
Womit muss der Betroffene nun rechnen, wenn er den Dienst weiter nutzt?

Das er einen kostenpflichtigen Vertrag eingeht oder Schadenersatz schuldet.



Zitat (von digitalabo):
Kann der Anbieter rückwirkend Geld nachfordern

Ja.



Zitat (von digitalabo):
darf Amazon das einziehen, obwohl kein Abo besteht?

Das sollte man sich mal die vertraglichen Vereinbarung mit A durchlesen, in welchem Umfang man dort ein Einzug vereinbart hat.
Und dann wäre zu prüfen, ob das Vereinbarte mit Gesetz und Rechtsprechung übereinstimmt.



Zitat (von digitalabo):
Inwieweit ist man dafür verantwortlich den Zugang zu sichern?

Die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Funktionen so zu nutzen, dass eine unbefugte Nutzung nicht möglich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Nicht böse sein aber war an der Frage vorbei geantwortet.

Ist es nicht., wenn man es mal etwas genauer betrachtet

Das Problem ist doch, dass eine weitergehende Nutzung des Dienstes eine konkludente Handlung zur Vertragsweiterführung sein könnte.

Das zweite Problem ist, dass du den Anbieter schon darauf aufmerksam gemacht hast.

Das dritte Problem ist, dass gerade in solchen Fällen durchaus von Gerichten mal zugemutet wird, Webseiten zu sperren u.ä.

Zitat:
Davon abgesehen geht es nicht nur um den Rechner sondern auch um diverse Tablets und sonstige Geräte.

Gerade um die Online-Aktivitäten von Kindern u.ä. zu überwachen und nur in einem begrenzten Rahmen zu erlauben, gibt es für alle gängigen Geräte passende Zusatzsoftware.

Zumindest würde ich mich nicht der latenten Gefahr aussetzen wollen, dass man seitens Anbieter so argumentiert.

Das einzige Gegenargument wäre, ob man das überhaupt abschalten kann so gezielt. Sprich: Die Plattform von Amazon, die du nutzt, die bietet ja auch andere Inhalte an, richtig? Bietet sie die Inhalte per Redirect auf die Seiten des Anbieters an oder kann man (beispielsweise an der URL) nicht unterscheiden, was da geguckt wird. Dann würde ich sagen, fällt diese Sperroption vermutlich eher aus technischen Gründen weg.

@Harry: Ich glaube du hast hier übersehen, dass der primäre Vertragspartner Amazon ist und dass dieser die Kündigung bestätigt hat. Soweit ich das weiß, agiert Amazon hier analog Marktplatz als Plattform-Anbieter, der aber auch die Abwicklung übernimmt. Damit ist alles gesagt, denn die Kündigung ist wirksam und nachweisbar. Es ginge damit nur noch um den latenten Fall, dass einem durch versehentliches Nutzen des Angebotes (da offenbar nach wie vor freigeschaltet) eine Vertragsverlängerung oder Rücknahme der Kündigung oder anderer Unsinn unterstellt werden würde. Aber die Hürde müsste der Anbieter auch erst mal nehmen.

-- Editiert von mepeisen am 07.11.2018 06:46

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119489 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich glaube du hast hier übersehen, dass der primäre Vertragspartner Amazon ist

Ist er das? Oder läuft das da so wie mit dem "Marktplatz" wo dann der Händler der Vertragspartner ist und A nur der Dienstleister / Vermittler?

Das ist alles etwas undurchsichtig bei A.
Ein Kollege hat ein Kindle, da hat er z.B. ein Zeitschriften-Abo abgeschlossen. Vertragspartner ist der Verlag, obwohl die Zahlung, Lieferung und Kündigung über A läuft.
Bei der gekauften Musik ist dann wieder nur A als alleiniger Vertragspartner im Spiel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
dass einem durch versehentliches Nutzen des Angebotes


Naja, wenn die "Kinder versehentlich" über Stunden an mehreren Tagen den Dienst nutzen, wird es schwer das zu verargumentieren.

Zitat (von digitalabo):
Davon abgesehen geht es nicht nur um den Rechner sondern auch um diverse Tablets und sonstige Geräte.


Dann sperr die Seite halt im Router.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Das ist alles etwas undurchsichtig bei A.

OK, das mag sein. Ich habs selbst nicht, ich weiß es nur von meinen Eltern. Und zumindest bei dem, was sie so nutzen zusätzlich, ist nicht transparent, dass es andere Vertragspartner sind.

Wenn jedes Einzelangebot vertraglich völlig anders ausgestaltet ist, dann stellt sich aber die Frage, warum Amazon die Option anbietet, dass man das dort kündigen kann und wieso es dann bei nachweisbarer Kündigung plötzlich weiterlaufen soll. Oder mit anderen Worten: Ist es dann nicht grob überraschend, wenn im Kleingedruckten irgendwas dazu steht, dass die Kündigung nur nach dreifachem Salto ohne Absicherung möglich wäre.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ist es dann nicht grob überraschend, wenn im Kleingedruckten irgendwas dazu steht, dass die Kündigung nur nach dreifachem Salto ohne Absicherung möglich wäre.


Das wird auch nicht passieren, bzw. ist relativ unwahrscheinlich.
Hier in dem Fall wird Amazon einfach versäumt haben, dem Anbieter die Kündigung mitzuteilen.
Deswegen sollte man weiterhin mit Amazon kommunizieren, diese werden sich mit dem Anbieter schon einig werden.
Nichtsdestotrotz sollte man das Angebot nicht einfach weiter nutzen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
digitalabo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch. Als nächstes werde ich wohl das Gespräch mit Amazon suchen und schauen, wo es klemmt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
digitalabo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So, es wurde mit Amazon telefoniert.

Amazon sagt, von ihrer Seite aus ist alles in Ordnung. Der Vertrag wurde ordnungsgemäß gekündigt.
Wenn der Anbieter das nicht korrekt vermerkt, wäre das deren Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Nun ja...es ist ja auch nicht Amazons Problem, wenn Sie oder Ihre Kinder den Dienst weiter nutzen und somit vom Diensteanbieter eine Rechnung bekommen. Ich würde mich da nicht drauf verlassen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
digitalabo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach meinem Verständnis sollte es aber auch nicht das Problem des Kunden sein, wenn ein Anbieter nach einer Kündigung die Leistung nicht einstellt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.748 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen