Hallo,
An einem schönen Tage hat sich bei einer alten Dame jemand per Telefon gemeldet das sie in einem Preisspiel gewonnen hätte. Leider hat sie sich überreden lassen ihr Bankkonte preiszugeben. Das Ende vom Lied war ein Brief mit der Ankündigung eines Abos. Diesem Vertrag wurde sogleich 4 Tage später per Einschreiben widerrufen. Trotzdem kam die Zeitung ein paar Wochen später. Später wurde auch Geld wurde abgebucht. Das Geld wurde zurück geholt und nochmal dem Vertrag nun bei einer anderen Firma mit drei Buchstaben widerrufen. Darauf antwortete die dreibuchstabige Firma das dem Abo nicht innerhalb der Frist widersprochen wurde, die erst beginnt wenn die erste Zeitschrift kommt und ab da 14 Tage ist. Im schreiben der ersten Firma steht das witzigerweise auch so. Nun ist die Frage, ist das so richtig? Ich denke dem Widerruf wurde genüge getan auch wenn zu früh?
Danke und Gruß
-- Editiert von schnubbeldubbel am 18.06.2021 14:54
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18. Juni 2021
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Frage vom 18. Juni 2021 | 14:53
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 1x hilfreich)
Abofalle Widerrufs Zeitfenster
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#1
Antwort vom 18. Juni 2021 | 15:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatDarauf antwortete die dreibuchstabige Firma das dem Abo nicht innerhalb der Frist widersprochen wurde, die erst beginnt wenn die erste Zeitschrift kommt und ab da 14 Tage ist. Im schreiben der ersten Firma steht das witzigerweise auch so. :
Echt? Auf was für einen ****** die immer kommen ...
ZitatNun ist die Frage, ist das so richtig? :
Np.
ZitatIch denke dem Widerruf wurde genüge getan :
Korrekt.
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