Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Wochen online ein Angebot einer bekannten Zeitung angenommen: 4 Ausgaben gratis, danach könne man dann ein Abo abschließen. Beginn war der 17.09.2020.
Da ich nur 2 Ausgaben erhalten habe (hier auf dem Land kommt oft was weg, wenn es weit aus dem Briefkasten raus steht...), habe ich nicht reagiert. Die haben ja auch nichts von mir, wo sie abbuchen könnten. Und von automatischer Verlängerung stand sogar in den AGBs nichts.
Nun bekomme ich heute eine nette Rechnung in den Briefkasten, dass ich doch bitte 140 Euro für mein Jahresabo bezahlen soll..... zugestimmt habe ich nirgendwo. Eine Vertrags-/ Abo-Bestätigung, habe ich auch nie bekommen.
Habe natürlich sofort meinen Widerruf zurück geschickt und jeglichem Vertragsabschluss widersprochen. Der Kundenservice teilte mir mit, dass ich nicht reagiert habe - und daher hätte ich automatisch ein Abo für 12 Monate abgeschlossen.
Ist das so Rechtens? Können die auf ihr Geld bestehen, nur weil sich der Interessent nicht mehr meldet?
Danke!
Abofalle Zeitung - wie vorgehen?
20. Oktober 2020
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Frage vom 20. Oktober 2020 | 14:23
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 17x hilfreich)
Abofalle Zeitung - wie vorgehen?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 15:02
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
ZitatHabe natürlich sofort meinen Widerruf zurück geschickt :
Widerrufen kann man nur einen abgeschlossenen Vertrag. Also hat man mit dem Widerruf ja den Vertrag quasi zugegeben.
ZitatIst das so Rechtens? Können die auf ihr Geld bestehen, nur weil sich der Interessent nicht mehr meldet? :
Das kommt ganz darauf an, was man abgeschlossen hat. Dazu sollte man zunächst mal in die vertraglichen Vereinbarungen schauen.
#2
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 15:36
Von
Status: Senior-Partner (6437 Beiträge, 2318x hilfreich)
Zitat:4 Ausgaben gratis, danach könne man dann ein Abo abschließen. Beginn war der 17.09.2020.
Der fett geschrieben Text wird wohl anders lauten. (macht so wenig Sinn.)
Kann man den Satz so nachweisen ?
In den AGBs steht dann aber sicher etwas über die Anfangslaufzeit.
Und jetzt?
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