Hallo zusammen,
am 13.11.13 habe ich ein Abo bei bauermedia abgeschlossen. Dort wurde prominent geworben: "Teste TV Hören und Sehen. Du bekommst 6 Ausgaben für 6,70€ portofrei nach Hause. Zusätzlich gibt es ein großes Reisetaschen-Set, sowie bei Angabe der Bankdaten weitere 8 Ausgaben, kostenlos dazu."
Am 15.11.13 habe ich bereits gekündigt:
"hiermit kündige ich mein Abonnement Ihrer Zeitschrift fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Somit erhalte ich mein letztes Heft am 07.02.14. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu."
Jetzt haben die einfach am 31.12.13 nochmal 13 EUR abgebucht, weil für die anscheinend das Abo weiter läuft, da es die Gratishefte anscheinend lt. AGB nur bei einem Folgevertrag gibt. Ich habe mit dem 07.02.14 lediglich den Tag des letzten Gratishefts gemeint.
Nun habe ich mich blöd gestellt und geschrieben, dass aber der nächstmögliche Zeitpunkt der 28.12.13 war und ich könnte ja schliesslich auch in der Kündigung (aus Unwissenheit) den 07.02.14, 31.02.2020 oder Sankt-Niemerleins-Tag hinschreiben. Für sie zählt meines Erachtens lediglich die Wörter "nächstmöglichen Zeitpunkt".
Geht mir natürlich vor allem ums Prinzip und nicht um die 13 EUR. Was meint ihr dazu?
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Abofalle
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hast du schriftlich, dass die Kündigung wegen eines (versteckten) Abos in den AGBs nicht gilt?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn man das genaue Angebot kennen würde, könnte man mehr sagen.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
http://freenug.de/bonus/tvhus002/p/0080/0001/
Ich hoffe, der Link funktioniert.
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Das Angebot halte ich aber für ausreichend klar. Wenn der Test beendet wird und man das Abo mit Bankeinzug weiterlaufen lässt, nur dann bekommt man 8 Ausgaben frei.
Die Angabe des Datums halte ich für einen Fehler. Du schreibst ja selbst - Du hast Dich dummgestellt. Die zusätzlichen 8 Zeitschriften hast Du fehlinterpretiert.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Wie wäre denn die Lage , wenn ich geschrieben hätte "ich kündige zum nächstmöglichen Datum, somit erhalte ich das letzte Heft am 30.10.14". Dann müssten die doch sagen, dass der nächstmögliche Termin früher wäre. Das Datum wäre denen doch auch egal gewesen, wenn ich ein verfrühtes Datum (z. B. 30.11.13) angegeben hätte...
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Bei jeder Kündigung sollte man die Einzugsermächtigung mit Termin entziehen. Dann ist eine Rückbuchung möglich und darum geht es Dir vermutlich? So halte ich eine Wiederholung der Kündigung gemäß AGB für zweckmäßig. Das hätte dann ggf. auch eine Erstattung zur Folge.
PS: oder Du quälst die mit "mit einer Fortsetzung des Abo nach Test bekomme ich doch jetzt noch die 8 Gratisausgaben?"
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
-- Editiert Mr.Cool am 17.01.2014 17:46
Irgendwie schwirrt mir ein Urteil im Kopf rum, dass bei C2B-Geschäften der aus der Kündigung ersichtliche Wunsch zu beachten ist, auch wenn es Datumsfehler gibt. Ich glaube, dabei ging es um ein zu früh gesetztes Kündigungsdatum, dass dann vom Gewerblichen eigenständig zum nächstmöglichen zu korrigieren ist.
Die Situation scheint mir hier aber generell ähnlich zu sein.
Vielleicht hat hier ja jemand das Az oder Du kannst googlen.
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