Abokündigung - gefälschter Sendebericht

22. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Houseverbot
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abokündigung - gefälschter Sendebericht

Ein Kumpel von mir hat während des Schreibens seiner Bachlorarbeit verpennt, sein Probeabo einer Zeitschrift zu kündigen. Dem Verlag gegenüber hat er behauptet die Kündigung fristgemäß gefaxt zu haben und um Prüfung des Empfangsbricht gebeten. Ihm wurde gesagt, dass so etwas nicht existiert und er doch bitte den Sendebericht mailen soll.

Er hat diesen nun gefälscht, ist jedoch unsicher ob er das wirklich durchziehen soll. Ich habe ihm abgeraten und empfohlen einfach mit dem Verlag zu verhandeln um die Vertragslaufzeit evtl. verkürzen zu können. Da er als Student knapp bei Kasse ist, ist er sich allerdings sehr unsicher. Was würdet Ihr tun und was könnten die jursitischen Konsequenzen sein, sollte sein Täuschungsversuch auffallen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>was könnten die jursitischen Konsequenzen sein, sollte sein Täuschungsversuch auffallen?
<hr size=1 noshade>


Als Stundent kann sich dein Freund die möglichen Folgen bei Urkundenfälschung § 267 StGB oder u.U. Betrug § 263 StGB bestimmt denken. Vorstrafen machen sich vielleicht nicht ganz so gut bei der späteren Arbeitssuche.

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#2
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Urkundenfälschung § 267 StGB <hr size=1 noshade>


Es dürfte fraglich sein, ob ein Sendebericht eine Urkunde im rechtlichen Sinne darstellt.

Evtl. ist aber §268 StGB einschlägig.

Der StA dürfte sich aber auf §263 StGB beschränken, da hier wohl nur schwer nachweisbar ist, ob nicht einfach die Uhr des Faxgerätes falsch ging oder bewußt falsch eingestellt wurde oder ein Ausdruck gemacht wurde, der genau wie ein Sendebericht aussieht oder...

Warum sollte ein StA wegen einem möglichen Schaden von ein paar EUR da einen Sachverständigen losschicken, wenn er genau so gut wegen Betrug anklagen kann, mit fast garantierter Verurteilungswahrscheinlichkeit?

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