Hallo,
folgender Sachverhalt:
Altbau, mehrere Wohneinheiten. Eine Einheit mit Wohnrecht auf Lebenszeit.
Auf dem Grundstück ist ein Neubau geplant. Nach Fertigstellung des Neubaus muss der Altbau binnen einer Frist abgerissen werden.
Wie verhält sich die Angelegenheit bzgl. des Wohnrechts auf Lebenszeit?
Hebelt das öffentliche Recht das Privatrecht aus?
Welche Möglichkeiten ergeben sich für die Partei mit dem Wohnrecht?
Danke im Vorfeld für die Antworten
Gruss FS
Abriss eines Altbaus in dem eine Partei das Wohnrecht auf Lebenszeit genießt
10. November 2020
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Frage vom 10. November 2020 | 12:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abriss eines Altbaus in dem eine Partei das Wohnrecht auf Lebenszeit genießt
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#1
Antwort vom 10. November 2020 | 13:49
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
AFAIK besteht das Wohnrecht dann entsprechend im Neubau weiter.
#2
Antwort vom 10. November 2020 | 16:56
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 242x hilfreich)
ZitatAFAIK besteht das Wohnrecht dann entsprechend im Neubau weiter :
Sehe ich anders.
§ 1093 BGB: Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen.
ZitatNach Fertigstellung des Neubaus muss der Altbau binnen einer Frist abgerissen werden. :
Die Frist bestimmt sich dann wohl nach dem Ablebedatum des Berechtigten.
Man könnte sich mit dem Berechtigten dahingehend einigen, daß er nach Fertigstellung des Neubaus dorthin umzieht. Wäre aber ein Notar einzuschalten. Das "alte" Wohnrecht müßte aus dem Grundbuch gelöscht und das neue entsprechend eingetragen werden.
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#3
Antwort vom 10. November 2020 | 19:54
Von
Status: Master (4955 Beiträge, 1920x hilfreich)
Was hat das ganze mit Öffentlichen Recht zu tun? Ist hier irgendeine Behörde tätig geworden?
#4
Antwort vom 11. November 2020 | 00:04
Von
Status: Unbeschreiblich (107618 Beiträge, 38050x hilfreich)
ZitatWie verhält sich die Angelegenheit bzgl. des Wohnrechts auf Lebenszeit? :
Kommt ganz darauf an, wie genau dieses Wohnrecht geregelt ist, da müsste man den genauen Wortlaut kennen.
Und ob es auch korrekt im Grundbuch eingetragen ist.
ZitatDie Frist bestimmt sich dann wohl nach dem Ablebedatum des Berechtigten. :
Mit etwas Pech endet das Wohnrecht auch mit dem Abriss des Hauses...
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