Abtretung Nachfrage Mahnbescheid

18. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
hubertus18571
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abtretung Nachfrage Mahnbescheid

Sehr geehrter Nutzer,
Fiktives Beispiel:
Firma A tritt eine Forderung an Firma B ab (§ 398 BGB) über einen Schuldner 1000€ Streitwert.
der Schuldner wurde von Firma B über die Abtretung informiert & es wurde eine letzte Zahlungsfrist angesehen (Per Einschreiben), diese wurde vom Schuldner ignoriert und Firma B hat einen Anwalt mit dem Erstellung des Mahnbescheides beauftragt, nachdem der Mahnbescheid beim Schuldner angekommen ist, wurde die Hauptforderung überwiesen, jedoch nicht die Kosten für Anwalt/Gericht.
der Schuldner hat dem Mahnbescheid komplett widersprochen & drauf hingewiesen, dass dieser das nicht zahlen wird.

Wer ist im Recht?
der Schuldner wurde von Firma A bereits mehrfach gemahnt, bevor die Abtretung verlief und wurde von Firma B nochmal gemahnt(mit Info der Abtretung zeitgleich).

Hätte Firma B nochmal mahnen müssen? oder kann das Streitige Verfahren erhoben werden für die restlichen Kosten?

(Es handelte sich um einen Dienstleistungsvertrag & dieser wurde bereits erbracht)

-- Editiert von User am 18. März 2023 17:11

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von hubertus18571):
Wer ist im Recht?

Das wird das Gericht - in der Regel in Form eines Urteils / Beschluss - verkünden.



Zitat (von hubertus18571):
oder kann das Streitige Verfahren erhoben werden für die restlichen Kosten?

Das kann grundsätzlich immer erhoben werden.
Wenn der Schuldner in Verzug war und auch Anlass zur Klage gegeben hat, sind seine Erfolgsaussichten nicht so gut ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hubertus18571
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Schuldner in Verzug war und auch Anlass zur Klage gegeben hat, sind seine Erfolgsaussichten nicht so gut ...

Hey Harry,
Danke für deine Rückmeldung!
Aber es ist anzunehmen, dass der Schuldner in Verzug war durch mehrere Mahnungen von Firma A, sowie dass Einschreiben von Firma B richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von hubertus18571):
Firma A tritt eine Forderung an Firma B ab (§ 398 BGB) über einen Schuldner 1000€ Streitwert.



Wann und wie wurde der Schuldner von A darüber informiert?


Zitat (von hubertus18571):
wurde von Firma B nochmal gemahnt(mit Info der Abtretung zeitgleich).



Und die Abtretungsurkunde wurde diesem auch vorgelegt?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von hubertus18571):
Aber es ist anzunehmen, dass der Schuldner in Verzug war durch mehrere Mahnungen von Firma A, sowie dass Einschreiben von Firma B richtig?

Falsch, da es dabei sehr auf die Zeitlinie und den Inhalt ankommt - da können schon kleine Details das ganze zu Fall bringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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