Sehr geehrter Nutzer,
Fiktives Beispiel:
Firma A tritt eine Forderung an Firma B ab (§ 398 BGB) über einen Schuldner 1000€ Streitwert.
der Schuldner wurde von Firma B über die Abtretung informiert & es wurde eine letzte Zahlungsfrist angesehen (Per Einschreiben), diese wurde vom Schuldner ignoriert und Firma B hat einen Anwalt mit dem Erstellung des Mahnbescheides beauftragt, nachdem der Mahnbescheid beim Schuldner angekommen ist, wurde die Hauptforderung überwiesen, jedoch nicht die Kosten für Anwalt/Gericht.
der Schuldner hat dem Mahnbescheid komplett widersprochen & drauf hingewiesen, dass dieser das nicht zahlen wird.
Wer ist im Recht?
der Schuldner wurde von Firma A bereits mehrfach gemahnt, bevor die Abtretung verlief und wurde von Firma B nochmal gemahnt(mit Info der Abtretung zeitgleich).
Hätte Firma B nochmal mahnen müssen? oder kann das Streitige Verfahren erhoben werden für die restlichen Kosten?
(Es handelte sich um einen Dienstleistungsvertrag & dieser wurde bereits erbracht)
-- Editiert von User am 18. März 2023 17:11
Abtretung Nachfrage Mahnbescheid
18. März 2023
Thema abonnieren
Frage vom 18. März 2023 | 17:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abtretung Nachfrage Mahnbescheid
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#1
Antwort vom 18. März 2023 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (109618 Beiträge, 38331x hilfreich)
ZitatWer ist im Recht? :
Das wird das Gericht - in der Regel in Form eines Urteils / Beschluss - verkünden.
Zitatoder kann das Streitige Verfahren erhoben werden für die restlichen Kosten? :
Das kann grundsätzlich immer erhoben werden.
Wenn der Schuldner in Verzug war und auch Anlass zur Klage gegeben hat, sind seine Erfolgsaussichten nicht so gut ...
#2
Antwort vom 18. März 2023 | 17:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn der Schuldner in Verzug war und auch Anlass zur Klage gegeben hat, sind seine Erfolgsaussichten nicht so gut ... :
Hey Harry,
Danke für deine Rückmeldung!
Aber es ist anzunehmen, dass der Schuldner in Verzug war durch mehrere Mahnungen von Firma A, sowie dass Einschreiben von Firma B richtig?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. März 2023 | 15:29
Von
Status: Master (4074 Beiträge, 884x hilfreich)
ZitatFirma A tritt eine Forderung an Firma B ab (§ 398 BGB) über einen Schuldner 1000€ Streitwert. :
Wann und wie wurde der Schuldner von A darüber informiert?
Zitatwurde von Firma B nochmal gemahnt(mit Info der Abtretung zeitgleich). :
Und die Abtretungsurkunde wurde diesem auch vorgelegt?
#4
Antwort vom 20. März 2023 | 19:47
Von
Status: Unbeschreiblich (109618 Beiträge, 38331x hilfreich)
ZitatAber es ist anzunehmen, dass der Schuldner in Verzug war durch mehrere Mahnungen von Firma A, sowie dass Einschreiben von Firma B richtig? :
Falsch, da es dabei sehr auf die Zeitlinie und den Inhalt ankommt - da können schon kleine Details das ganze zu Fall bringen.
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