Abtretung richtig formulieren

3. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
tom2143
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 62x hilfreich)
Abtretung richtig formulieren

Bereits verkaufter PKW soll abgetreten werden, der Kaufvertrag wurde vom Käufer noch nicht komplett erfüllt.

Zielsetzung:
Alle Handlungen die Person A durchführen konnte, sollen auf Person B übergeben
(zB. auf Vertragserfüllung oder Rücktritt mit Fahrzeugherausgabe und Schadensersatz klagen).

Text der Abtretung:

Abtretung nach § 398 BGB


Hiermit trete ich

Person A

meinen VW Golf 4 Fahrgestell-Nr. XXXXXXXX

an
Person B
ab.

Es besteht über dieses Fahrzeug ein Kaufvertrag mit

Person C

Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 3800 EUR, gezahlt wurden bisher 3000 EUR in bar und 200 EUR per Überweisung, 600 EUR sind noch offen.

Im Kaufvertrag wurde Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart.

Die Zahlung wurde mehrmals angemahnt, der Käufer Person C befindet sich in Verzug.



Datum, Ort

Unterschrift Zedent (Person A)
Unterschrift Zessionar (Person B)



Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6991 Beiträge, 3905x hilfreich)

Die Abtretung einer Sache gibt es nicht. Sachen können nur Übereignet werden. Ansprüche werden abgetreten.

Es sieht so aus, als ob A und B eine Auswechslung der Vertragspartei von C durchführen wollen, da sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit C sich nunmehr gegen B richten sollen. Das ist aber ohne die Zustimmung von C so insgesamt nicht möglich. Die Auswechslung einer Vertragspartei ist immer eine Vertragsänderung, da nicht nur die Rechte aus dem Vertrag auf die Dritte Person über gehen sollen sonder auch die Pflichten. Zur Änderung eines Vertrages bedarf es der Einigung zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien und natürlich der neuen Partei.

Was ohne die Zustimmung von C möglich wäre, ist die Abtretung des Restkaufpreisanspruchs von A an B. Über einen Anspruch, den man gegen die andere Vertragspartei hat, kann man ohne die Zustimmung der anderen Vertragspartei verfügen. Anders verhält es sich mit den Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wie oben beschrieben ist eine Auswechslung des Verpflichteten aus einem Vertrag ohne Zustimmung nicht möglich.

Einzige Möglichkeit dem B die Pflichten aus dem Vertrag zumindest indirekt aufzubürden wäre, eine Vereinbarung im Innenverhältnis zwischen A und B. Die hätte gegenüber C aber keinerlei bindende Wirkung. Erfüllungs- und Schadenersatzansprüche aus dem Vertrag könnte er nach wie vor gegen A richten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.258 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.063 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen