Abtretungsvereinbarung, Rechnung durch Zessionar

23. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
derri
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Abtretungsvereinbarung, Rechnung durch Zessionar

Hallo,

es wurde Vertrag zwischen A GbR und und mit einer Gruppe von Beratern (B) geschlossen. Nun stellt eine Dritte Partei, die C GbR der A eine Rechnung, mit dem Hinweis auf eine Abtretungsvereinbarung.

Prinzipiell dürfte es B und C ja erlaubt sein, ohne Zustimmung von A eine Abtretungsvereinbarung zu schließen. Allerdings kommen bei A Zweifel bezüglich der Gültigkeit auf:

- Wie sollte A prüfen, dass die Abtretungsvereinbarung wirklich existiert und vor allem alle Mitglieder von B damit einverstanden sind?
- Ist eine Rechnung von C gültig, die keinen Hinweis mehr auf B enthält?
- Falls A die Abtretungsvereinbarung zw. B und C vorgelegt wird, und diese offensichtlich unwirksame Regelungen enthält, sollte A die Anerkennung derselben verweigern?

Danke sehr!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ist eine Rechnung von C gültig, die keinen Hinweis mehr auf B enthält?

Nö.

Zitat:
Falls A die Abtretungsvereinbarung zw. B und C vorgelegt wird, und diese offensichtlich unwirksame Regelungen enthält, sollte A die Anerkennung derselben verweigern?

Entscheidend ist doch, was B sagt und inwieweit B oder ein bevollmächtigter Vertreter von B erklärt, dass die Zahlung an C schuldbefreiend ist. Ob dann die Klauseln wirksam sind oder nicht, interessiert A dann nicht mehr, denn das müssten B und C miteinander klären.

Insofern: B befragten, ob es diese Zession gibt und ob die Zahlung an C schuldbefreiend wäre, sowie darauf bestehen, dass trotzdem von B eine Rechnung vorgelegt wird.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
derri
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke! Angenommen eine klare, schriftliche Aussage von B liegt vor – was muss die Rechnung von C denn noch enthalten, damit sie gültig wird? Eine zweite Rechnung von B zu fordern erscheint auch problematisch.
Ist das ganze eigtl. §398 BGB , oder gibt es da noch andere Rechtsgrundlagen?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Warum ist das problematisch? Es gibt nur exakt ein Vertragsverhältnis, das für A wichtig ist. und das ist das zwischen A und B. Dementsprechend hat B eine Rechnung zu stellen, gerade im Geschäftsverkehr. Zumindest solange, wie vertraglich nichts anderes vereinbart war.

Eine Zession ändert daran erst mal exakt gar nichts. Eine Zession ist lediglich ein Austausch des Gläubigers. Vereinfacht ist das vergleichbar mit einer konkreten Zahlungsanweisung, woanders hin zu überweisen. Aber eine Zession bewirkt nicht, dass einfach so der Vertragspartner als solches ausgewechselt wird.

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