Hallo,
ich habe einen Mietvertragvertrag mit einem Schuldner der nicht mehr zahlt. In dem Mietvertrag steht eine Adresse, bei der bereits eine Mahnung angekommen ist. Einen Monat später kam eine zweite Mahnung jedoch zurück, mit dem vermerk, dass der Empfänger unter dieser Adresse nicht zu ermitteln war. Ich habe also eine Meldeauskunft eingeholt. Dort habe ich dann eine andere Adresse im selben Ort erfahren. Auch dort habe ich dann eine Mahnung hin geschickt. Die wieder mit dem Vermerk zurück kam, dass er Empfänger dort nicht zu ermitteln war.
Hat jemand eine Idee, wie ich an seine Adresse kommen könnte um ein Mahnverfahren einzuleiten?
Viele Grüße
-- Editier von Wolle9 am 02.10.2016 14:09
Adresse des Schuldners herausfinden
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Eventuell mal im Schuldnerregister prüfen, ob der Mieter bereits die Eidestattliche Versicherung abgegeben hatte, als er den Mietvertrag unterschrieben hat. Dann könnte man über eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug nachdenken. Im Rahmen eines Ermttlungsverfahrens wird dann die Anschrift des säumigen Mieters ermittelt, die man dann über eine Akteneinsicht erfahren könnte. In diesem Fall könnte man auch die Chancen eines Mahnverfahrens ganz gut abschätzen.
Das wäre eine Möglichkeit, würde jedoch sehr lange dauern und, ob die Staatsanwaltschaft die Adresse herausfindet, ist auch fraglich.
Ich hatte die Idee, dahin zu fahren und Vermieter und Nachbarn zu fragen. Also hinweise sammeln. Wenn ich die Adresse so herausfinde, könnte ich doch die Fahrtkosten geltend machen, oder? Weiß jemand, was ich dabei genau geltend machen kann? 5 JVEG greift doch da nicht, oder?
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Zitatob die Staatsanwaltschaft die Adresse herausfindet, ist auch fraglich. :
Fraglicher dürfte wohl sein, ob die Staatsanwaltschaft wegen einigen Garagenmieten überhaupt ermittelt. Das Ganze ist wohl im Bereich Zivilklage angesiedelt und das kümmert die Staatsanwaltschaft nicht. Wenn dir Kosten zur Adressermittlung entstehen, musst du sie nachweisen.
Wenn er nachweisbar unter seiner aktuellen Meldeadresse nicht zu erreichen ist, könnte man eine Klage mit öffentlichem Aushang anstreben. Dann hat man wenigstens einen Titel.
Alles Weitere wird man dann ggf. sehen, wenn sich der Schuldner bequemt, sich irgendwo wieder richtig anzumelden.
Adresse ist heraus gefunden. Bin hin gefahren und habe in der Nachbarschaft rum gefragt und schließlich das neue Klingelschild gefunden.
Die Fahrtkosten kann ich doch dann mit geltend machen. Wie genau kann ich die denn da berechnen?
Viele Grüße
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