Änderung der AGB, Vertragslaufzeit

6. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Änderung der AGB, Vertragslaufzeit

Ein Stromversorger teilt seinem Kunden mit, dass die Preise angehoben werden und weist auf das Sonderkündigungsrecht hin.
Im selben Schreiben steht in einer klein gedruckten Zeile, dass die weitere Belieferung mit Strom zu den "umseitigen AGB" erfolgen wird. Vom Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung wurde nicht Gebrauch gemacht, weil der Kunde davon ausging, dass er eine Kündigungsfrist von lediglich 6 Wochen habe, wie zu Beginn des Vertrages.

Nach Ablauf des Sonderkündigungsrechts stellt der Kunde fest, dass auf der Rückseite stand, dass die Vertragslaufzeit 12 Monate betrage und sich automatisch um weitere 12 Monate verlängern würde, wenn der Kunde nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Laufzeit kündigt.

Ist das für diesen Kunden gültig? Oder hätte der Stromversorger den Kunden auch explizit auf das Sonderkündigungsrecht wegen der geänderten AGB hinweisen müssen?

Muss der Kunde nun Kunde bleiben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jdjoker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

dieser Sachverhalt interessiert mich auch brennend.

Ich bitte um eine fachliche Antwort.

Viele Grüße
Tom

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Kann der Stromversorger denn nachweisen, dass das Schreiben beim Kunden abgekommen ist?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jdjoker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Versorger hat nur den Abgang des Briefes bei sich im System vermerkt, das ist alles.

Angenommen der Kunde hat einen Kabelanbietervertrag abgeschlossen mit gesonderten Kabelanschlussbedingungen auf der Rückseite des Vertrages, in diesem stehen: nichts von Mindestvertragslaufzeit und 4 Wochen Kündigungsfrist.
Nun erhält der Kunde eben besagtes Schreiben zur Preisanpassung, mit Änderungshinweis der AGB im Kleingedruckten.

Meiner Meinung nach muss zum Einen sichtbar auf die Änderung hingewiesen werden und zum Anderen liegen hier ja gesonderte Vertragsbedingungen vor, welche nicht einfach durch AGB-Änderung geändert werden können. Oder liege ich das falsch? Wie sieht die Gesetzeslage aus?

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-- Editiert am 23.06.2011 13:52

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120296 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Der Versorger hat nur den Abgang des Briefes bei sich im System vermerkt, das ist alles.

Wenn Kündigungen und Reklamationen nur mit Zustellnachweis ankommen, warum sollten Vertragsänderungen ohne Zustellnachweis ankommen?



quote:
liegen hier ja gesonderte Vertragsbedingungen vor, welche nicht einfach durch AGB-Änderung geändert werden können.

Das käme darauf an was man diesbezüglich vereinbart hat und ob dies auch einer rechtlichen Kontrolle standhalten würde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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