Änderung ohne Hinweiß und Unterschrift

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 177x hilfreich)
Änderung ohne Hinweiß und Unterschrift

Ich arbeite als Promotor über eine Agentur für eine namhafte Firma

Ich arbeite in einem Bauhaus. Die Bauhäuser werden nach Kundenfrequenz kategoriert: D, C, B, A, AA
AA ist zB München Statdmitte. Ich bin C. Mindesumsatzerwartung 500.-; 100% = 700.-.
Meist liege ich so im Monat bei 80%.
Der Punkt an dem ganzen ist: wer unter 55% monatlich hat, bekommt nur 50% der Provision. Wären bei mir gut 500.- weniger. Aber was solls, ich bin bei 80%.

Jetzt kommts: Seit Juli bin ich in Stadt X Bauhaus C
Aber als Dank, dass ich so gute Umsätze mache, wurde das Bauhaus ab Januar in Kategorie A umgenannt. = Mindestumsatz 1001.-; 100% = 1480!
Wohlbemerkt ohne mich darüber zu informieren.

Obwohl ich genauso viel schaffe (2.1. = 900.- 3.1. = 780.- ...) falle ich jetzt immer unter die 55%. Anders gesagt: 5 x 1000.- = 5000.- Wochenumsatz -> soviel Ware haben wir gar nicht!

Sprich: Ende januar werde ich nur 50% meiner Provision bekommen.
Es gibt weder einen Hinweis noch einen Vertrag für die Umstellung C in A.
Meine Frage: Warum, wird seit 4 Tagen ignoriert

Wie ist die Rechtslage?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

wäre das nicht Arbeitsrecht?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nein, da hat er schon gefragt.

Er hat hier in dem Post nur vergessen das wichtigste mitzuteilen: das er seiner Promotor-Tätigkeit als selbständiger Unternehmer nachgeht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es gilt was in deinem Vertrag steht.
Sprich: wenn dein Haus eine andere Klasse bekommt, fällst du auch in eine andere Provisonsstufe.

Wurde keine Informationspflicht vereinbart, muss auch keine erfolgen.

Für dich gelten keine arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften, du bist Unternehmer.





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"

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