Ich habe eine Frage zum Vetragsrecht, speziell zur Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Person X schließt 2003 bei einem Telefonanbieter einen Vertrag zur Bereitstellung eines Telefonanschlusses und einen gesonderten Vertrag über die Bereitsstellung eines DSL-Anschlusses ab.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthielten eine Klausel, dass Person X einen Anspruch auf Ausfallgeld in Höhe von €25 pro Vertrag hat, wenn die Leistungen seitens des Telefonanbieters nicht erbracht werden können.
2005 wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Telefonanbieters geändert. Die beiden Verträge wurden zu einem Vetrag zusammengefasst. Das Ausfalgeld werde nur noch dann gezahlt, wenn der Ausfall nicht auf ein Verschulden Dritter zurückzuführen ist (z.B. Leitungsausfall der Telekom).
Ich gehe davon aus, dass man aufgrund der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht gehabt hätte, oder? In welchem Zeitraum hätte man kündigen müssen?
Da Sie AGB's zugesandt wurden, bedeutet hier ein Stillschweigen, dass sie zur Kenntnis genommen und akzeptiert wurden?
Die Paragraphen im BGB wären mir auch schon hilfreich ...
Änderung von AGB''s
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Wie kommst du auf "Sonderkündigung"? Wenn Dir was nicht passt sendest du einen Widerspruch gegen die neuen AGBs und alles bleibt (vermutlich) beim alten. Ich habe u.a. einen alten Handyvertrag, der mit alten AGBs weiter geführt wird.
Ich dachte, auch die Änderung von AGB's führen ggf. zu einem Sonderkündigungsrecht, weil der entsprechend abgeschlossene Vertrag nach einer Änderung der AGBs nicht mehr so besteht ...
Ein Widerspruch führt m.E. nicht dazu, dass die Ihre AGB-Änderung wieder rückgangig machen, oder??
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Die Firmen reagieren unterschiedlich. In vielen Fällen werden halt mehrere AGBs für Kunden weiter geführt. Es kann aber auch sein das der Vertragspartner außerordentlich kündigt.
AGB-Änderung ist kein sicherer Notausgang aus Verträgen!
Gab es da schon einmal ein Urteil zu bzw. Welche Paragraphen im BGB regeln das?
die änderung der agb's bedürfen deiner zustimmung. wenn du nicht zustimmst, bleiben für dich die alten agb's bestehen.
es besteht weder für dich noch für den anbieter ein sonderkündigungsrecht. der vertrag besteht einfach unverändert weiter.
Ja, vielen Dank für die Info ... nach welcher gesetzlcihen Grundlage richtet sich das?
Das Prozedere bei der Änderung der AGB's ist in aller Regel eben in diesen geregelt. Häufig ist darin auch eine Regelung enthalten, die dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumt (insbesondere bei Preiserhöhungen). Also, die alten AGB's lesen und dann solltest Du mehr wissen.
Gruss,
Axel
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