Ärger mit Kabel Deutschland

11. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Alex082
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Ärger mit Kabel Deutschland

Ich hatte mir im Herbst 2011 Sky angeschafft und mich störte, dass die normalen Sender dann nicht über den Sky Decoder liefen und man somit immer umstecken musste. Also bei Kabel Deutschland nachgefragt und dort erhielt ich die Info wenn ich Kabel Digital nehme, dann würde es in Zukunft klappen. Na gut gesagt getan und klappte ja dann auch, aber dann wurde ein höherer Wert abgebucht, als mir am Telefon mitgeteilt wurde. Also hab ich den Betrag zurück gebucht und bei Kabel Deutschland angerufen, aber es wurde direkt weitere zwei Mal versucht abzubuchen und ich hab es beide Male erneut zurück gebucht, worauf dann Kabel Digital gesperrt war und ich wieder umstecken musste. Gut, war ich nun der Annahme es hat sich für die somit erledigt. Bis dann ein Benachrichtigungsschreiben von einem Inkasso Medienberater im Briefkasten war. 99 Euro zu bezahlen oder 56 Euro bei Vertragsverlängerung. Mit dem Medienberater hab ich mich dann auch in Verbindung gesetzt und er würde es dann nun an die Rechtsabteilung abgeben.

Meine Frage wäre ob die wirklich im Recht sind? Inzwischen habe ich erfahren, man hätte mir auch einfach eine andere Smart-Card schicken können, die Sky dann kostenfrei freigeschaltet hätte, womit die normalen Sender über den Sky Decoder laufen würden. Läuft sowas dann nicht schon unter Betrug, wenn ich nur eine Möglichkeit möchte alles über meinen Decoder zu sehen, aber eigentlich keine digitalen Sender brauche? Leider weiß ich nicht mehr, ob das Telefonat damals mit Kabel Deutschland mitgeschnitten wurde. Aber schriftlich habe ich definitiv nichts, die hatten ja sogar auf ihren Rechnungen meinen Namen falsch geschrieben.

-- Editiert Alex082 am 11.04.2012 17:29

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

grenzwertig von beiden Seiten ...

Ist doch logisch, das dich Telefonverkäufer nicht objektiv beraten! Du hast aber telefonisch Kabel digital bestellt. Dazu gilt die aktuelle Preisliste, die Dir aus dem Vertrag bekannt ist. Einfach zurückbuchen ohne Nachfrage löst ebensolche Ramboreaktion des Vertragspartners aus. Üblicherweise reklamiert man zuerst AGB-gerecht eine Rechnung mit Fristsetzung!

Kabel ist auch nicht sauber, da das ein Vertragsschluß -wenn auch nur für eine Option- war und das sollte per Widerrufsbelehrung und Bestätigung laufen. Die sehen das für eine Option vermutlich anders und lassen Widerruf nach eigenwilliger Auffassung nur für den Hauptvertrag zu.

Deine Argumentation " man hätte doch ..." geht völlig ins Leere und interessiert den Richter bei der Klage über die Vertragsvergütung überhaupt nicht. Vor allen Dingen fehlt immer noch deine nachweisbare Reklamation der Rechnung!

Gibt es bei KD keine online-Verwaltung, bei der der Auftragsbestätigungen und Status erkennbar ist?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex082
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein das da nicht wirklich transparent...ich hatte bisher nur normal Kabel über den üblichen Hausanschluß, was über die Nebenkosten läuft. Also wäre ja das mit Preisliste aus dem Vertrag auch hinfällig und ich war eben so blöd mich auf die Dame am Telefon zu verlassen. Also keine AGB, keine Widerrufsbelehrung, nichts schriftliches und so weiter. Aber trotzdem eigentlich keine Chance dagegen vor zu gehen? Ich hät jetzt gedacht dass es schon unter Vortäuschung falscher Tatsachen eigentlich nicht Rechtens sein dürfte!?

Der Witz an der Sache ist ja noch, dass ich echt noch drüber nachgedacht habe, in Zukunft Internet auch über KD statt Telekom. Also im Prinzip sind denen ihre 100 Euro Rechnungsbetrag wohl wichtiger als Kunden zu behalten.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

mmmhh, dann versuch es mit einem Widerruf nach Fernabsatzrecht, der vermutlich immer noch zieht, da keine Belehrung erfolgt ist. Weise zusätzlich auf eine abweichende Auftragslage hin und das zu den erechneten Konditionen gar kein Vertrag zustanden gekommen wäre.
Dabei ist mir die Vertragslage bei der Konstruktion nicht ganz klar.

Grundsätzlich sollte man vom Stil her und meist auch nach AGB immer erst nachweisbar reklamieren, Frist setzen und erst dann zurückbuchen!



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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