Ärger mit Provider - falscher Vertrag

12. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
RedShoe
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 9x hilfreich)
Ärger mit Provider - falscher Vertrag

Hallo,

ich habe im letzten jahr einen neuen Providervertrag bei A...c (die mit dem roten Punkt und dem Model) aufgrund einer Werbung abgeschlossen.
Die Werbung besagte 4 Monate Grundgebührenfrei und dann normal zahlen.(29,90 GG plus Telefonkosten außerhalb des Festnetzes)
Jetzt hat der Provider einen Fehler begangen und hat mir einen anderen Vertrag gegeben, aufgrund der nächsten Werbung. dieser besagte die ersten 6 Monate 19,90 GG, ab dem 7. Monat 29,90 GG.
Dem Vertrag habe ich erstmal widersprochen.
Ich habe die 60 Euro - gemäß des falschen Vertrages, - sowie eine manuelle Gutschrift aufgrund meines abgeschlossenen Vertrages erhalten.
Mit der mahnabteilung der Geschäftsleitung wurde abgesprochen, daß ich 4 Monate nichts zahle, dann den normalen Preis, und die gestellten Rechnugnen werden reduziert. Allerdings bekomme ich Mahnungen für die ersten Monate (plus Mahngebühren). Jetzt sind die Rechnungen korrekt,, trotzdem soll ich nach deren Meinung noch 79 Euro und ein paar zerquetschte zahlen. Meiner Meinung nach hat hier die Buchhaltung Mist gebaut. Es scheint mir fast so, als wolle der Provider durchs Hintertürchen seinen (unkorrekten) Vertrag durchsetzen und ich, falls ich der Zahlung zustimmen sollte (was ich nicht tue), die manuelle Gutschrift auf diesem Wege wieder zurückzahle.
nach weiteren Anrufen und Schreiben stellt sich der Provider auf stur und verlangt die Zahlung. Ich werde mich weiterhin weigern. Zurecht? Und wie sieht es aus, bei Androhung von Inkasso? Hätte eine Anzeige Sinn falls abgeschaltet wird?
Zahlungen wurden immer in voller Höhe geleistet, und das Eingeständinis der falschen Vertrages seitens des Providers liegt auch vor.
Was ist in diesem besonderen Fall der beste Weg?

Viele Grüße
RedShoe



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"Viele Grüße
RedShoe"

-- Editiert am 12.02.2010 13:19

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Mit der mahnabteilung der Geschäftsleitung wurde abgesprochen, daß ich 4 Monate nichts zahle, dann den normalen Preis, und die gestellten Rechnugnen werden reduziert.

Schriftlich?

quote:
und das Eingeständinis der falschen Vertrages seitens des Providers liegt auch vor.

Schriftlich?




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Mit der mahnabteilung der Geschäftsleitung wurde abgesprochen, daß ich 4 Monate nichts zahle, dann den normalen Preis, und die gestellten Rechnugnen werden reduziert.

Schriftlich?

quote:
und das Eingeständinis der falschen Vertrages seitens des Providers liegt auch vor.

Schriftlich?




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#3
 Von 
RedShoe
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 9x hilfreich)

Beides liegt schriftlich vor.

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"Viele Grüße
RedShoe"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Und wie sieht es aus, bei Androhung von Inkasso? Hätte eine Anzeige Sinn falls abgeschaltet wird?


Inkasso "androhen" - wen beeindruckt denn solcher Kinderkram heute noch, wenn selbst scheinbar seriöse Unternehmen internes Chaos zur Klärung an Inkassos geben und der Bürger sich mit solchen Inkassos rumärgern muss.
Eine "Anzeige" ist nur bei strafrechtlichen Dingen möglich. Hier handelt es sich um eine zivilrechtliche Streiterei, die die Polizei nicht interessiert.

Mein Rat: wenn es eine schriftliche Zusage einer Abteilung gegeben hat, dann ein Einschreiben an diese Abteilung richten, Belege beifügen, verständlich Sachverhalt darlegen, freundlich und hart formulieren, sowie Auslagenersatz (z.B. für Einschreiben) fordern.
Wenn es monatliche Zahlungen gibt, wird es vermutlich keine Anschlußsperrung geben. Irgendwann werden die es einsehen. Prognose: nach Ostern (hoffentlich schon 2010)

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#5
 Von 
RedShoe
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 9x hilfreich)

[qoute]..eine zivilrechtliche Streiterei[/qoute]
Falls dem so ist wie ich vermute, daß die jetzt ihren (ungerechtfertigzen) Vertrag durchsezten wollen, wäre es doch zumindest ein Verstoß gegen UWG $ 3 Abs. 1,2 , oder nicht?

Viele Grüße
RedShoe

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"Viele Grüße
RedShoe"

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