Hallo,
ich hatte online beim Vertragsabschluss aus Versehen eine falsche Angabe gemacht und wo ich die Police nach Hause bekam fiel mir diese auf und habe es der Versicherung gemeldet.
Dummerweise ist dazwischen ein Unfall entstanden und ich habe Angst, dass jetzt die Versicherung deswegen den Vertrag kündigt und den Schaden nicht bezahlt.
In welchem Fachgebiet wäre diesen Streitfall zuzuordnen, Verkehrsrecht oder Vertragsrecht?
Danke un Gruß
Manu
Ärger mit der KFZ-Versicherung
11. Oktober 2010
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Frage vom 11. Oktober 2010 | 07:09
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit der KFZ-Versicherung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2010 | 10:55
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Die Versicherung wird den Schaden regulieren, dir aber eventuell eine Vertragsstrafe bezahlen lassen, die meistens 1 Jahr Prämie entspricht.
Schau einem in die Vertragsbedinungen was das zu Vertragsstrafe steht.
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#2
Antwort vom 11. Oktober 2010 | 18:59
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Obliegenheitsverletzung - Regressbegrenzung i.d. Kfz-Haftpflichtvers. (3 Stufen)
1) bes. schwerwiegende vorsätzliche O. = max. 5.000,-- €
2) fahrl. O. (Normalfall) = max. 2.500,-- €
3) grob fahrl. O., jedoch keinerlei Einfluss = kein Regress
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