Ärger mit der KFZ-Versicherung

11. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
manu1968
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit der KFZ-Versicherung

Hallo,

ich hatte online beim Vertragsabschluss aus Versehen eine falsche Angabe gemacht und wo ich die Police nach Hause bekam fiel mir diese auf und habe es der Versicherung gemeldet.

Dummerweise ist dazwischen ein Unfall entstanden und ich habe Angst, dass jetzt die Versicherung deswegen den Vertrag kündigt und den Schaden nicht bezahlt.

In welchem Fachgebiet wäre diesen Streitfall zuzuordnen, Verkehrsrecht oder Vertragsrecht?

Danke un Gruß
Manu

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Die Versicherung wird den Schaden regulieren, dir aber eventuell eine Vertragsstrafe bezahlen lassen, die meistens 1 Jahr Prämie entspricht.
Schau einem in die Vertragsbedinungen was das zu Vertragsstrafe steht.

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Obliegenheitsverletzung - Regressbegrenzung i.d. Kfz-Haftpflichtvers. (3 Stufen)

1) bes. schwerwiegende vorsätzliche O. = max. 5.000,-- €

2) fahrl. O. (Normalfall) = max. 2.500,-- €

3) grob fahrl. O., jedoch keinerlei Einfluss = kein Regress

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