Ärztliche Honorarrechnung

2. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Linda321
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärztliche Honorarrechnung

Hallo zusammen,

mir wurde vom Kieferchirugen ein Backenzahn gezogen. Danach wurde ein Termin zwecks Kontrolle und Beratung vereinbart. Der Arzt versicherte mir, dass die Beratung kostenlos sei. Ich habe auch nichts unterschrieben. Der Arzt hat mich über die Möglichkeiten ( z.B. Implantat) informiert. Es wurde ein weiteres Röntgenbild gemacht. Sechs Wochen später erhielt ich eine Kostenrechnung für die Röntgenaufnahme, mit dem Hinweis auf Paragraf 6 Abs. 1 GOÄ. Das letzte Röntgenbild musste ich auch nicht zahlen. Ich bin gesetzlich versichert. Das verstehe ich nicht. Vereinbart waren lediglich Kontrolle und Beratung. Er hat nichts von zusätzlichen Kosten erzählt. Ich habe auch nichts unterschrieben.

Habe ich mit dem Arzt indirekt einen Vertrag geschlossen? Kann der Arzt das Geld von mir verlangen? Wer trägt im Falle eines gerichtlichen Verfahrens die Beweislast?


Vielen Dank im Voraus!

Schöne Grüße
Linda

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Fragen Sie im ersten Schritt doch einfach mal den Arzt, warum Sie eine Rechnung erhalten, obwohl er diesen Termin als "kostenlos" angekündigt hatte.

0x Hilfreiche Antwort

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