Alkoholiker und Kaufvertrag

21. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
TheRightWay
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 10x hilfreich)
Alkoholiker und Kaufvertrag

Hallo liebes Forum,

ein Bekannter von mir hat einen Kaufvertrag für ein Auto unterschrieben, obwohl er seit Jahren Alkoholiker ist. Hat solch ein geschlossener Kaufvertrag überhaupt Rechtsgültigkeit?

Aus meiner Sicht ist die Person doch gar nicht mehr in der Lage richtige Entscheidungen zu treffen. Oder gilt solch eine Unterschrift trotzdem?

Es wäre toll wenn mir da einer von euch weiterhelfen könnte.

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von TheRightWay am 21.12.2012 09:34

Hat solch ein geschlossener Kaufvertrag überhaupt Rechtsgültigkeit? <hr size=1 noshade>


Generell gilt:
quote:<hr size=1 noshade>§104 Nr. 2 BGB Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähig ist:
(..)
wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist. <hr size=1 noshade>


Die Geschäftsunfähigkeit zum Kaufzeitpunkt muss, wenn diese noch nicht (allgemein) gerichtlich festgestellt wurde, durch euch bewiesen bzw. gerichtlich festgestellt werden. Siehe Auszug aus wikipedia:


quote:<hr size=1 noshade>http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_(Deutschland)#Gesch.C3.A4ftsunf.C3.A4higkeit_wegen_psychischer_Beeintr.C3.A4chtigung

Geschäftsunfähigkeit wegen psychischer Beeinträchtigung
(..)
Ob letztlich tatsächlich Geschäftsunfähigkeit vorlag, kann nur in einem Gerichtsverfahren verbindlich festgestellt werden. Hierzu werden regelmäßig Sachverständigengutachten zum Gesundheitszustand des Betroffenen zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes eingeholt, z. B. auch aus Akten des Betreuungsgerichtes anlässlich einer Betreuerbestellung. Die Beweislast liegt bei dem, der Geschäftsunfähigkeit einwendet.
(..)
Des öfteren taucht die Frage nach der Geschäftsunfähigkeit bei Trunksucht (Alkoholismus) auf. Bei Alkoholismus liegt eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit im Sinne von § 104 Nr. 2 BGB entweder vor, wenn die Sucht als solche Symptom einer schon vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder der durch die Sucht verursachte Abbau der Persönlichkeit den Wert einer Geisteskrankheit oder Geistesschwäche erreicht hat. Der Begriff Alkohol- oder Trunksucht beinhaltet zwar ein kaum unterdrückbares, triebartiges, anomales Verlangen nach Alkohol, somit eine nachhaltige Störung der Willensbildung; dies bedeutet aber nicht schon in jedem Fall, daß damit bereits eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit vorliegen würde.
Bei der Vielfalt des Krankheitsbildes des Alkoholismus muß sich zunächst aus der Diagnose des medizinischen Sachverständigen die Suchtform und ihr Stadium ergeben
(..)
Aber auch die bloße Diagnose nach solchen Schemata läßt noch keinen sicheren Schluß im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit zu. Nur bei der Diagnose "Korsakowsche Krankheit" muß regelmäßig von Geschäftsunfähigkeit ausgegangen werden (BayOLG NJW 1990, 774 ). Symptome dieses Syndroms sind das gleichzeitige Auftreten von Gedächtnisstörungen (v.a. des Kurzzeitgedächtnisses), Desorientiertheit und Konfabulationen (erfundene Geschichten) als Zeichen einer Schädigung des Gehirns. <hr size=1 noshade>


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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

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#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Suchtkranke sind noch lange nicht geschäftsunfähig. Wird hier nur danach gesucht den Kaufvertrag aushebeln zu können? Das wird definitiv nichts!

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