Hallo,
entspricht es der Tatsache, dass man durch "Stillschweigen" einen Vertrag bestätigen kann ???
Zum Verständnis:
Ich hatte im Jahre 2000 eine Dienstleistung bestellt, welche mtl. 10,- € kostet
Diese bekam ich auch einige Zeit später bereitgestellt (dachte ich)
Nach bereits 15 monatiger Nutzung, erhielt ich erstmals eine Rechnung
für diesen Dienst (über 3.000,- DM)
Die Folgerechnungen erfolgten zeitnah und fortlaufend.
Jetzt wo ich den Dienst kündigen will, fällt mir auf, dass ich ein höherwertigeres Produkt, als das Beauftragte berechnet und bereitgestellt bekam.
Da sich der Differenzbetrag zu meinem Wunschprodukt auf insgesamt 4.000,- € beläuft, habe ich natürlich sofort reklamiert
Als Antwort bekam ich ein Schreiben, welches sich auf eine Bestätigung des Vertrages, durch mein "Stillschweigen" bezieht.
Ebenso wurde mir mitgeteilt, dass ich in den zugestellten 36 Rechnungen sehen konnte, welchen Dienst ich bereitgestellt bekomme.
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich bei der ersten Rechnung nicht mehr wusste, was ich damals beauftragt hatte.
Habe ich nun einen Anspruch, oder nicht ???
Und falls ja, greift hier eine Verjährungsfrist ???
Vorab, vielen Dank für Eure Hilfe,
the Manager
Allgemeines Vertragsrecht
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Durch Stillschweigen kommt ein Vertrag nicht zustande.
Dein Verhalten ist aber nicht als Stillschweigen zu interpretieren. Du hast die Rechnungen über einen längeren Zeitraum bezahlt und durch dieses Verhalten den Vertrag akzeptiert.
Hallo,
vielen Dank vorerst für die Antwort.
Ist der Vertrag durch die Zahlung der Rechnungen bestätigt wurden ???
Selbst wenn ich erst nach 15 Monaten die erste Rechnung zugestellt bekam ?
Weiterhin habe ich dem Unternehmen auf die erste Rechnung hin ein Schreiben geschickt, indem ich alle Folgerechnungen anzweifele und alle folgenden Zahlungen unter Vorbehalt leiste.
Ist durch dieses Schreiben auch die Verjährungsfrist entkräftet ???
Sorry aber der Sachverhalt geht ganz schön an´s Eingemachte.
Ich hoffe Sie könne mir wiederum eine solch kompetente Antwort zukommen lassen.
MfG, Manager
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Dass Du die Zahlungen unter Vorbehalt geleistet hast, konnte ich Deiner Frage nicht entnehmen. Es stellt sich auch die Frage, ob Du das beweisen kannst (Einschreiben mit Rückschein?).
Wenn Dein Vorbehalt beweisbar ist, macht das die Sache evtl. wieder offen. Da traue ich mir aber keine Antwort zu.
Die Verjährungsfrist wird durch das Schreiben nicht unterbrochen oder gehemmt. Die Verjährung ist nach meiner Kenntnis aber auch noch nicht eingetreten.
Wiederum vielen Dank für die Antwort.
Ich glaube, dass ich mit außergerichtlichen Mitteln überhaupt nicht mehr weiter komme.
Allerdings glaube auch nicht, dass ich mit ihnen viel erreichen werde.
Zumal Sie mich jetzt erst einmal daran erinnert haben, dass ich damals kein Einschreiben aufgegeben hatte.
Das kann ja heiter werden.
Vielen Dank noch einmal.
Imho geht aus Ihrer Schilderung nicht genau hervor, wann über welche Leistung ein Vertrag geschlossen wurde.
Angesichts der Höhe des Betrags würde ich jedoch empfehlen, mit einem Anwalt Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen und sämliche Details mit diesem durchzusprechen.
Für eine genaue Beurteilung reichen mE Ihre Angaben ohnehin nicht aus.
Viel Erfolg!
grtz
BuggerT
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